6892/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.11.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Spadiut, Hagen
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Aktuelle Tiertransportdaten aus Vorarlberg
Eine Beförderung stellt für die meisten (Nutz-) Tiere eine erhebliche Belastung dar. Sie werden nicht nur von den vertrauten Betreuungspersonen (in der Regel von Landwirten) und Artgenossen getrennt sondern auch aus den gewohnten Stallungen gebracht. Zudem werden sie den besonderen körperlichen Anstrengungen des Be- und Entladens ausgesetzt.
Die Tiere werden in Rangauseinandersetzungen mit unbekannten Artgenossen verwickelt und müssen Fahrzeugbewegungen aushalten, während ihre eigene Bewegungsmöglichkeit stark eingeschränkt ist.
Besonders bei Ferntransporten wirken unter Umständen extreme Witterungseinflüsse auf die Tiere ein und sie werden oft unregelmäßig getränkt, gefüttert und gepflegt.
Das Tiertransportgesetz 2007 regelt in erster Linie Behördenzuständigkeiten, Bestimmungen über Zulassungen, Ausbildungserfordernisse sowie auch die für Österreich gültigen Höchstbeförderungszeiten für Tiere und Strafbestimmungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE