7035/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerhard Huber

Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend Resozialisierung von straffälligen Asylwerbern

 

Genaue Zahlen bezüglich straffällig gewordener Asylwerber sind in ausreichender und übersichtlicher Form kaum auffindbar. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordnete an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

1.

Wie viele Asylwerber waren bzw. sind seit 1. Jänner 2007 in österreichischen Haftanstalten inhaftiert? (Stichtag 1. Dezember 2010 - Bitte Aufstellung nach Jahren, nach Herkunftsländern der Asylwerber und für jedes Bundesland getrennt)

 

2.

Wie viele Asylwerber kamen seit 1. Jänner 2007 in den Genuss von Resozialisierungsprogrammen und wie hoch waren die anfallenden Kosten? (Stichtag 1. Dezember 2010 - Bitte Aufstellung nach Jahren, nach Herkunftsländern der Asylwerber und für jedes Bundesland getrennt)

 

3.

Wie vielen aus einer Strafhaft entlassenen Asylwerber wurden bzw. sind seit 1. Jänner 2007 Bewährungshelfer zur Seite gestellt und wie hoch waren die Personalkosten für selbige? (Stichtag 1. Dezember 2010 - Bitte Aufstellung nach Jahren, nach Herkunftsländern der Asylwerber und für jedes Bundesland)

 

4.

Wie hoch ist die Rückfallsquote von Asylwerbern (im Vergleich zu österreichischen Strafftätern)?

 

5.

Wie erklären Sie die Anzahl der asylwerbenden Wiederholungstäter?

 

6.

Wie viele aus einer Strafhaft entlassenen Asylwerber wurden nach Entlassung sofort abgeschoben und welche konkreten Gründe lagen dafür vor?