7064/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Zwangsehen in Österreich

 

Leider werden auch in Österreich junge Frauen immer wieder zum Opfer von Zwangsehen. Zwangsehen stellen einen groben Verstoß gegen das Menschenrecht der freien Partnerwahl dar. Zusätzlich sind zwangsverheiratete Frauen oftmals von Gewalt in ihren Ehen bedroht.

In Österreich wird der Sachverhalt der Zwangsehe unter den Tatbestand der Ehenötigung gem. § 106 Abs. 1 Z 3 subsumiert; die Zwangsehe ist gemeinsam mit der Zwangsprostitution und dem Zwang zu Mitwirkung an pornographischen Darstellungen erfasst, weswegen es auch keine eigene gerichtliche Kriminalstatistik über Zwangsehen existiert.

Die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland ist derzeit noch ähnlich, auch dort ist Zwangsehe als besonders schwerer Fall der Nötigung erfasst. Die deutsche Bundesregierung hat sich inzwischen aber entschlossen einen eigene Tatbestand der Zwangsehe ins Strafgesetz aufzunehmen, um so ein noch eindeutigeres Zeichen gegen dieses Verbrechen zu setzen. Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere argumentiert dies in einem Interview mit dem Tagesspiegel vom 26. 10. 2010 folgendermaßen: "Wir führen einen eigenen Straftatbestand Zwangsehe ein. Schließlich ist Zwangsheirat mittlerweile in Deutschland ein ernst zu nehmendes Problem. Immer mehr Betroffene, insbesondere junge Migrantinnen, berichten öffentlich von ihren Erfahrungen. … Mit dem eigenen Straftatbestand wollen wir zum Ausdruck bringen, dass unsere Gesellschaft Zwangsehen ächtet. Durch die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes wird das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für das Unrecht, das in jeder Zwangsheirat liegt, geschärft." (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2010/10/2010-10-26-de-maiziere-tagesspiegel.html)

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es inzwischen in Österreich eigene Kriminalstatistiken über das Verbrechen der Zwangsehe?


2.    Wenn nein, ist geplant in Zukunft eine eigene Statistik über das Verbrechen der Zwangsehe zu führen?

3.    Welche Erkenntnisse gibt es in Ihrem Ressort zu dem Verbrechen der Zwangsehe?

4.    Welche Maßnahmen wurden bisher in Ihrem Ressort ergriffen, um das Verbrechen der Zwangsehe zu bekämpfen?

5.    Sind diese Maßnahmen Ihrer Ansicht nach ausreichend oder gedenken Sie diese Maßnahmen in Zukunft zu intensivieren oder neue Maßnahmen zu setzen?

6.    Welche Maßnahmen zum Schutz der Opfer wurden bisher von Ihnen gesetzt?

7.    Sind diese Maßnahmen Ihrer Ansicht nach ausreichend oder gedenken Sie diese Maßnahmen in Zukunft zu intensivieren oder neue Maßnahmen zu setzen?

8.    Welche Maßnahmen zur Prävention von Zwangsehen wurden bisher in Ihrem Ressort ergriffen?

9.    Sind diese Maßnahmen Ihrer Ansicht nach ausreichend oder gedenken Sie diese Maßnahmen in Zukunft zu intensivieren oder neue Maßnahmen zu setzen?

10. Arbeiten Sie mit Vereinen, Initiativen, Nichtregierungsorganisationen oder anderen Einrichtungen, die sich dem Kampf gegen Zwangsehen oder dem Schutz der Opfer widmen, zusammen?

11. Wenn ja, welche?

12. Wie hoch sind die Mittel, die in Ihrem Ressort zur Bekämpfung von Zwangsehen zu Verfügung stehen?

13. Wie Beurteilen Sie den Schritt der deutschen Bundesregierung, einen eigenen Tatbestand der Zwangsehe zu schaffen?

14. Sind Sie der Ansicht, dass die momentanen gesetzlichen Vorgaben in Österreich ausreichend sind, um die Täter wirksam zu verfolgen und die Opfer zu schützen?