7121/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffen den Transfer österreichischen Goldes an die Europäische Zentralbank

 

Die Republik Österreich führte im Rahmen des Beitritts zur Währungsunion einen Teil des im Besitz der OeNB befindlichen Goldes an die EZB ab. Folglich befindet sich ein wesentlicher Teil unserer staatlichen Goldreserven im Ausland.

Die Deutsche Bundesbank stellte dem "US Exchange Stabilization Fund" rund die Hälfte ihres Goldes zur Verfügung. Dieser swapte es und verlieh es an Bullion-Banken. Als Sicherheit wurden den der Bundesbank Eigentumsrechte auf  1.700 Tonnen Gold, die im US Schatzamt Westpoint lagerten.

Allerdings wurden seit 1955 die Goldreserven der Vereinigten Staaten nicht mehr von unabhängigen Stellen geprüft. Es besteht Grund zur Annahme, dass auch ein Teil des österreichischen Goldschatzes in den USA lagert und die OeNB nicht über deren exakten topographischen Standort informiert ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.  Wie viel Gold musste die OeNB an die Europäische Zentralbank abführen?

 

2.  Welches Vertragswerk bildete die rechtliche Grundlage dafür (exakte Gesetzesstelle)?

 

3.  Welchen Wert hatte diese Goldmenge zur damaligen Zeit?

 

4.  Wie hoch ist der Wert dieser Goldmenge aktuell?

 

5.  Besteht die Möglichkeit, das Gold zurück auf Staatsgebiet der Republik Österreich zu transferieren?

 


6.  Wenn ja, wird diese Möglichkeit angedacht?

 

7.  Wenn nein, warum ist dies nicht möglich (exakte Gesetzesstellen)?

 

8.  Hat die OeNB einen Teil ihrer Goldreserven geswapt?

 

9.  Wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil (relativ und absolut)?

 

10. Welche Fonds wurden jeweils benutzt, um das Gold zu swapen?

 

11. Wie werden etwaige in Westpoint lagernde Goldvorräte der Republik Österreich in offiziellen US-amerikanischen Berichten bezeichnet und welchen Umfang haben diese Vorräte (Unzen)?

 

12. Haben sich diese Bezeichnungen jemals geändert?

 

13. Wenn ja, wann genau jeweils und wie wurde das österreichische Gold bezeichnet?

 

14. Welche rechtlichen Folgen haben diese etwaigen Umbenennungen?