716/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Drogentests bei der österreichischen Exekutive

 

 

Der Missbrauch von Drogen hat sich zu einem gesellschaftsdurchdringenden Problem entwickelt. Mittlerweile ist jeder Lebensbereich und jede soziale oder kulturelle Gruppe davon betroffen.

 

Am 20.01.2009 berichtete die Tageszeitung „Die Presse“, dass bereits 10 bis 15 Prozent der Rekruten des österreichischen Bundesheeres Drogen konsumieren. Im Osten Österreichs soll dieser Wert sogar höher als 15 Prozent sein. Wenn man davon ausgeht, dass ja nur ein gewisser Anteil der Bevölkerung die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zur Ableistung des Wehrdienstes erfüllt, so ist die Zahl von 15 Prozent positiv auf Drogen getesteter Rekruten besonders erschreckend.

Gerade in so sensiblen Bereichen wie den Streitkräften oder auch der Exekutive sollte dieses Problem nicht außer Acht gelassen werden. Kaum auszudenken, welche Folgen ein potenzieller Drogenmissbrauch bei der Handhabung von Waffen und Munition nach sich ziehen könnte.

Jetzt gibt es bei der Musterung und bei der Antrittsuntersuchung zum Wehrdienst Drogentests und auch während des Präsenzdienstes kommt es immer wieder zu stichprobenartigen Untersuchungen. Aus anderen Bereichen, wie der Exekutive, hört man keine ähnlich lautenden Nachrichten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.)    Wurden in den  Jahren 2007 und 2008 Drogentests hinsichtlich der bei den Sicherheitsbehörden und den Organen der öffentlichen Sicherheit tätigen Personen durchgeführt?

 

 

2.)    Wenn ja, wie hoch ist die Anzahl der Tests, bei denen Drogenkonsum nachgewiesen werden konnte?

 

3.)    Werden im Rahmen der Überprüfung der Voraussetzungen, die für die Aufnahme in den Polizeidienst erfüllt werden müssen Drogentests bei den sich bewerbenden Personen durchgeführt?

 

4.)    Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse für die Jahre 2007 und 2008?

 

 

5.)    Gibt es während der Ausbildungszeit an den Polizeischulen verpflichtende oder stichprobenartige Drogentests und wenn nein, warum nicht?

 

6.)    Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse für die Jahre 2007 und 2008?

 

 

7.)    Werden  Drogentests vor Ort und unangemeldet in den Wachkörpern oder in anderen Einrichtungen durchgeführt?

 

8.)    Wer führt diese Drogentests durch?

 

 

9.)    Welche Konsequenzen hat der Nachweis von Drogenkonsum für die betroffenen Beamtinnen und Beamten?

 

10.)      Wie viele Beamtinnen und Beamte wurden aus diesem Grund aus dem Dienst entlassen?

 

 

11.)      Versehen Beamtinnen und Beamte, denen Drogenkonsum nachgewiesen wurde,  weiterhin den Dienst mit der Waffe oder gibt es diesbezügliche Einschränkungen und wenn ja, welche?

 

12.)      Werden hinsichtlich der den Zivildienst leistenden Personen Drogentests durchgeführt und wenn nein, warum nicht?

 

 

13.)      Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse für die Jahre 2007 und 2008, und mit welchen Konsequenzen ist der positive Drogentest in diesem Zusammenhang für die getesteten Personen verbunden?