717/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Drogentests bei österreichischen Justizwachebeamten

 

 

Der Missbrauch von Drogen hat sich zu einem gesellschaftsdurchdringenden Problem entwickelt. Mittlerweile ist jeder Lebensbereich und jede soziale oder kulturelle Gruppe davon betroffen.

 

Am 20.01.2009 berichtete die Tageszeitung „Die Presse“, dass bereits 10 bis 15 Prozent der Rekruten des österreichischen Bundesheeres Drogen konsumieren. Im Osten Österreichs soll dieser Wert sogar höher als 15 Prozent sein. Wenn man davon ausgeht, dass ja nur ein gewisser Anteil der Bevölkerung die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zur Ableistung des Wehrdienstes erfüllt, so ist die Zahl von 15 Prozent positiv auf Drogen getesteter Rekruten besonders erschreckend.

Gerade in so sensiblen Bereichen wie den Streitkräften oder auch der Exekutive sollte dieses Problem nicht außer Acht gelassen werden. Kaum auszudenken, welche Folgen ein potenzieller Drogenmissbrauch bei der Handhabung von Waffen und Munition nach sich ziehen könnte.

Jetzt gibt es bei der Musterung und bei der Antrittsuntersuchung zum Wehrdienst Drogentests und auch während des Präsenzdienstes kommt es immer wieder zu stichprobenartigen Untersuchungen. Aus anderen Bereichen, wie der Exekutive oder der Justizwache, hört man keine ähnlich lautenden Nachrichten.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.)    Wie viele Drogentests wurden in den Jahren 2007 und 2008 hinsichtlich der bei der österreichischen Justizwache tätigen Personen durchgeführt?

 

 

2.)    Wurden derartige Test schwerpunktmäßig bei der Justizwache Einsatzgruppe durchgeführt, welcher ja speziell die Wahrnehmung von Aufgaben obliegt, die mit besonderer Gefährdung verbunden sind?

 

3.)    Wie hoch ist die Anzahl der Tests, bei denen Drogenkonsum nachgewiesen werden konnte?

 

4.)    Werden diese Drogentests vor Ort in den Justizanstalten gemacht oder in anderen Einrichtungen?

 

5.)    Wer führt diese Drogentests durch?

 

 

6.)    Welche Konsequenzen hat der Nachweis von Drogenkonsum für die betroffenen Beamtinnen und Beamten?

 

7.)    Wie viele Beamtinnen und Beamte wurden in diesem Zusammenhang aus dem Dienst entlassen?

 

 

8.)    Haben Beamtinnen und Beamte, denen Drogenkonsum nachgewiesen wurde, weiterhin Zugang zu Waffen oder gibt es diesbezügliche Einschränkungen und wenn ja, welche?

 

9.)    Verrichten Beamtinnen und Beamte, denen Drogenkonsum nachgewiesen wurde, weiterhin dienstliche Tätigkeiten, bei denen sie unmittelbar mit Häftlingen zu tun haben?