7316/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.12.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die Rückrufaktion Personenkraftwagen der Marke „Ford“
Wie der "ÖAMTC" auf seiner Internetseite berichtet, muss der Autohersteller Ford etwa 60 Fahrzeuge der Modellreihe Ford Ranger zurückrufen. Auslöser hierfür ist der Schaltseilzug des Automatikgetriebes der möglicherweise nicht den geforderten Spezifikationen entspricht. Bei dem genannten Fahrzeug sei es möglich, dass der Wahlhebel der Automatik möglicherweise den falschen Gang anzeigt, sprich der Hebel befindet sich in Parkposition P, obwohl eigentlich Gang N eingelegt ist. In diesem Fall kann es zum Wegrollen des Fahrzeuges kommen. Des Weiteren sei auch ein erhöhter Kraftaufwand bei der Gangwahl nicht auszuschließen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Gab es Unfälle unter Beteiligung der oben angeführten Autos, bei denen der thematisierte Defekt als unfallrelevant angesehen werden kann?
2. Wenn ja, wie viele?
3. Wenn ja, wie viele davon waren in Österreich?
4. Wenn ja, kam es zu Personenschäden?
5. Wie viele Rückrufaktionen seitens Mercedes-Benz waren in den vergangenen fünf Jahren nötig?
6. Welche Baureihen und wie viele Fahrzeuge waren davon jeweils betroffen?
7. Wie hoch ist der durch zurückgerufene Personenkraftwagen verursachte (finanzielle bzw. allenfalls gesundheitliche) Schaden für die jeweils betroffenen Konsumenten?