7418/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerprüfung Glock II: Verlegung der Verhandlung nach Klagenfurt
Gemäß gut informierten Kreisen fand eine Steuerfahndung – im Umfang von 700 Millionen ATS eine der größten in Österreich - bei dem Waffenfabrikanten Gaston Glock statt, deren Ergebnisse zu gerichtlichen Maßnahmen in Korneuburg führten.
Im Zuge von ev. „innerbetrieblichen Auseinandersetzungen“ wurde in Luxemburg sogar ein Attentat auf Gaston Glock verübt.
Aus unerfindlichen Gründen sollen die Ermittlungen und Akten an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt transferiert worden sein.
Dort soll es aus ungeklärten Gründen nie zu einem Verfahren gekommen sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann nahm die Staatsanwaltschaft Korneuburg Ermittlungen in der Causa Glock auf?
2. Zu welchem Ergebnis kamen sie?
3. Wann wurde der Gerichtsstandort des Verfahrens nach Klagenfurt verlegt?
4. Zu welchen Ergebnissen kam man in Klagenfurt?
5. Zu welchem Ausgang kam das Verfahren?
6. Welche Informtionen liegen Ihnen im Detail dazu vor?
7. Welche Gründe für eine ev. Einstellung des Verfahrens können Sie feststellen?