7651/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.02.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tadler, Dr. Strutz,

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend keine Anklage nach Mordversuch

 

Laut Polizeibericht wurde der 19. jährige Andreas M. am 18 September 2010 von vier Türken halbtot geprügelt. So lautete die Überschrift in der Salzburg "Krone" vom 30. Jänner 2011.

 

In St. Johann im Pongau wurde der 19. jährige nach einem Besuch in der örtlichen Discothek halbtot geprügelt. Laut der Kronenzeitung vom 30. Jänner 2011 soll in einem geheim gehaltenen Polizeibericht wörtlich stehen: "Die Täter entsorgten das Opfer über eine drei Meter hohe, weil sie annahmen, dass es ohnehin tot sei".

 

Offenbar hat das System. Sobald die mutmaßlichen Verbrecher Migranten sind, sieht es für die meist österreichischen Opfer schlecht aus. Dem Opfer wurden von den ermittelnden Beamten zehn Jahre alte Fotos gezeigt um den oder die Täter zu ermitteln.

 

Als Folge des Übergriffs, wobei sich das Opfer einen 16-fachen Schädelbruch zuzog, wurde von der Staatsanwaltschaft Salzburg das Verfahren GZ 11St299/1Ov eingestellt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

 

1.   Haben Sie Kenntnis von oben beschriebenen Vorfall? Wenn ja, wann haben Sie davon erfahren.

2.   Wurden Ermittlungen in Richtung der mutmaßlichen Täter geführt?

3.   Warum wurden die Ermittlungen gegen die vom Opfer genannten mutmaßlichen Täter eingestellt?


4.   Wurden Zeugen durch die StA Salzburg einvernommen? Wenn ja mit welchem Ergebnis?

5.   Wurden weitere Ermittlungen durch die StA Salzburg eingeleitet? Wenn ja, in welche Richtung wird weiter ermittelt?

6.   Wie ist die Stellungnahme der StA Salzburg zu oben beschriebenen Fall?