7661/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kohle da“, Hahaha“

Im Zusammenhang mit den Malversationen bei der Hypo-Alpe-Adria sollen nach einem Bericht des Standard“ allein 70 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft durch die CSI Hypo eingebracht worden sein. Dabei geht es um einen vermuteten Schaden von rund 300 Millionen Euro.

Vermutlich sind auch weitere Anzeigen durch andere Personen bzw. Ermittlungsbehörden eingebracht worden.

Jedenfalls ist erst jüngst bekannt geworden, dass das Vorstandsmitglied der Raiffeisen Bezirksbank (RBB) Klagenfurt, Walter Striedinger, der Bruder des früheren Hypo-Alpe-Adria - Vorstandsmitglieds Günter Striedinger, von seiner Funktion abberufen wurde. Die Abberufung soll in einem Zusammenhang mit einer Anzeige stehen, die von der RBB Klagenfurt wegen des Verdachts der Geldwäsche eingebracht wurde.

Günther Striedinger wiederum hat im Jänner 2011 angekündigt, dass er nach rund 20 Anzeigen des Anwalts der Hypo-Alpe-Adria gegen ihn nun seinerseits den Anwalt, Dr. Held, wegen Ruf- und Geschäftsschädigung anzeige und einen Schadenersatz von 3,2 Millionen Euro wolle.

Als Grund für seine Millionenforderung gab Günter Striedinger an, dass er wegen der Kriminalisierung durch die CSI-Hypo einen Beratungsauftrag in Kroatien verloren habe. Konkret geht es um den Verkauf der kroatischen Finnen AB Maris und Darija im Jahr 2010. An den beiden Immobilienprojekten hielt die Hypo einen Minderheitsanteil“ (Standard, 15.1.2011). Beim Verkauf wäre - laut Striedinger - seiner Firma Rubicon ein Beratungshonorar in der Höhe von 2 Prozent des Gesamtpreises zugestanden, eben jene 3,2 Millionen, die er jetzt als Schadenersatz einklagt.

Bei dem Geldwäscheverdacht der RBB Klagenfurt geht es offensichtlich auch um die Vorgänge rund um die Finanzierung von Blok 67 in Belgrad. Die Hypo hatte dort die Errichtung des Stadtteils Blok 67 zunächst finanziert, dann selbst Anteile erworben (nachdem der Kreditkunde nicht bezahlen konnte) und schließlich weiterverkauft. Ein Großteil des Verkaufserlöses ist anscheinend auf Konten der RBB Klagenfurt weiterüberwiesen worden und wurde dann in bar oder durch weitere Überweisungen verteilt.

Während Walter Striedinger unter Hinweis auf das laufende Verfahren schweigt, spricht sein Bruder Günter Striedinger von einer Hetzkampagne unglaublicher Dimension gegen die Familie“ (Kleine Zeitung, 3.2.2011). Weder er selbst noch die Privatstiftung seiner Familie habe mit Hypo-Aktivitäten etwas zu tun gehabt.

Im Zusammenhang damit sind nun Protokolle von Telefonüberwachungen aufgetaucht, die auf eine unmittelbare geschäftliche Beziehung zwischen Günter und Walter Striedinger im Juni bzw. Juli 2010 hinweisen bzw. auf Geldtransfers (Kohle da“...) im Zusammenhang mit dem Verkauf von AB Maris und Darija.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1). Wie viele Anzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen sind in der Causa Hypo-Alpe-Adria bisher bei den zuständigen Staatsanwaltschaften eingebracht worden?

2). Welche strafrechtlich relevanten Sachverhalte wurden darin angezeigt? 3). Welche Staatsanwaltschaften ermitteln in der Causa Hypo-Alpe-Adria? 4). Welche Sachverhalte wurden von der RBB Klagenfurt angezeigt?

5). Gibt es auch Anzeigen durch Günther Striedinger? Wenn ja, welche strafrechtliche relevanten Sachverhalte betreffen sie?

6). Sind der Staatsanwaltschaft die in der Beilage bzw. im Text angeführten Auszüge aus den Telefonüberwachungen bekannt?

7). Werden die in- und ausländischen Konten der Gebrüder Striedinger geöffnet werden, um den Hinweisen auf Geldwäsche bzw. andere strafrechtlich relevante Sachverhalte nachgehen zu können?

8). Wie beurteilen Sie die Aufforderung, die laut Telefonüberwachung von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt an Günter Striedinger ergangen ist, die CSI Hypo bzw. die Hypo selbst anzuzeigen, weil die Staatsanwaltschaft einen Schleim auf die CSI Hypo habe?

 

Beilagen: Protokoll Telefonüberwachung Nr. 51 und 282


Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Das Original der übermittelten Beilagen der parlamentarischen Anfrage 7661/J liegt aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Nationalratskanzlei zur Einsicht auf.