7663/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die Exekutive im Jahr 2009 und 2010“
Mit der AB 2579/XXIV.GP vom 28.08.2009 wurden die Fragen des Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2009 und 2010 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2009 und 2010 durch die Bundespolizei bzw. Sicherheitsbehörden wegen § 222 StGB u.a. Delikte ermittelt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
2. Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB u.a. kam es 2009 und 2010 durch die Bundespolizei, Sicherheitsbehörden, Private, Interessenvertretungen oder andere Behörden (z.B. Veterinärverwaltung) im Jahr 2009 und 2010 (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
3.
In wie vielen Fällen wurden im
Jahr 2009 und 2010 durch die Bundespolizei (bzw. Sicherheitsbehörden) gegen
TierschützerInnen, (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung, Nötigung)
ermittelt?
Wie viele Personen waren davon betroffen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländern)?
4.
In wie vielen Fällen wurden im
Jahr 2009 und 2010 durch die Bundespolizei, Sicherheitsbehörden, TierschützerInnen gerichtlich angezeigt
(z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung, Nötigung)?
Wie viele Personen wurden angezeigt (Ersuche ebenfalls um Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländern)?
5.
Wie teilen sich
diese Strafanzeigen auf?
Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesen Jahren von Privaten,
Gewerbetreibenden, Bauern oder Tiertransportunternehmern gegen TierschützerInnen erstattet (Aufschlüsselung
nach diesen Gruppen)?