7668/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Therapie-Defizit bei der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD)

 

Ca. 200.000 ÖsterreicherInnen haben eine altersbedingte Makuladegeneration (AMD), bei der die Sehkraft der Netzhaut zunehmend schwindet. Die Makuladegeneration ist die führende Erblindungsursache bei Menschen über 50. Ab 70 Jahren sind 20 Prozent, ab 75 ein Drittel der Bevölkerung betroffen.

20 Prozent  der Betroffenen leiden an der sogenannten feuchten Makuladegeneration. Für diese Patientengruppe gibt es seit einigen Jahren eine vielversprechende neue Therapie, bei der ein biotechnologisch hergestellter Wirkstoff ins Auge injiziert wird. Erstmals gelingt damit eine Verbesserung des Sehvermögens bei vielen PatientInnen und das Fortschreiten des Sehrkraftverlustes kann gestoppt werden.

Obwohl es diese Therapie gegen die feuchte Form der AMD gibt, werden immer mehr Betroffene nicht mit dem zugelassenen Wirkstoff, sondern mit einem für die feuchte AMD nicht zugelassenen Krebs-Medikament behandelt.

Es besteht der Verdacht, dass dies aus rein ökonomischen Gründen passiert.

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs hat sich mit einem Brief an das Bundesministerium für Gesundheit sowie an die Gesundheits- und BehindertensprecherInnen der im Nationalrat vertretenen Parteien gewandt und darin ihre Besorgnis ausgedrückt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1)    Ist Ihnen die im Brief der Hilfsgemeinschaft für Blinde und Sehschwache geschilderte Vorgangsweise bekannt?

 

2)    Wie ist es möglich, dass AMD-PatientInnen in Österreich mit einem für die Behandlung dieser Erkrankung nicht zugelassenen Krebs-Medikament behandelt werden?


 

3)    Wie beurteilen Sie diese Tatsache angesichts dessen, dass das Medikament keine höhere Wirksamkeit hat, sondern im Gegenteil von schweren Nebenwirkungen berichtet wird?

 

4)    Werden Sie sich für den ausschließlichen Einsatz der für diese Erkrankung zugelassenen Behandlung aussprechen?

Wenn ja, in welcher Form werden Sie dies tun?

Wenn nein, warum nicht?

 

5)    Werden sie im Sinne der PatientInnensicherheit dafür sorgen, dass für die wirksame und zugelassene Therapie umgehend die Finanzierung im Spitalsbereich sichergestellt wird?

 

6)    Werden Sie dafür Sorge tragen, dass diese Therapie auch im niedergelassenen Bereich auf Kassenkosten durchgeführt werden kann?

Wenn nein, warum nicht?