7691/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.02.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die gerichtliche Einforderung ausständiger Kirchenbeiträge

 

Die Zahl der Austritte aus der römisch katholischen Kirche stieg im Jahr 2010 um 64 Prozent auf 87.393 Personen. Als Hauptgrund für diesen Höchststand seit 1945 nennt die Kirche das Bekanntwerden der teilweise Jahrzehnte zurückliegenden Missbrauchsfälle.

Oft kommt es vor, dass Personen vor ihrem Austritt längere Zeit keine Beiträge an die römisch katholische Kirche mehr entrichten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2009 von der römisch katholischen Kirche Kirchenbeiträge gerichtlich eingefordert?

 

  1. Wie hoch war die Summe der gerichtlich eingeforderten Beiträge?

 

  1. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2009 ein Exekutionsverfahren eröffnet?

 

  1. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2010 von der römisch katholischen Kirche Kirchenbeiträge gerichtlich eingefordert?

 

  1. Wie hoch war die Summe der gerichtlich eingeforderten Beiträge?

 

  1. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2010 ein Exekutionsverfahren eröffnet?