7749/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Währungskraftzersetzung durch Irland und Portugal

 

Trotz Zugehörigkeit zum Euroraum ist es nationalen Notenbanken erlaubt, Geld zu drucken – die Gemeinschaftswährung zum eigenen Vorteil zu inflationieren. Irlands Geldpressen sollen bereits 50 Milliarden Euro generiert haben, um die marode Bankenwelt zu stützen. Portugal sieht sein Heil ebenfalls in der Geldentwertung, wenn auch bis jetzt in geringerem Umfang als Irland.

 

Wie „Die Süddeutsche“ berichtet, hat die Europäische Zentralbank Bedenken angemeldet. Der EZB-Rat hat sogar die Möglichkeit, ein Veto einzulegen, ein Beschluss der eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordert. Welche rechtlichen Folgen dieses Veto hätte, ist indessen unklar. Die „Emergency Liquidity Assistance“ erlaubt es Nationalstaaten, in Krisenfällen für einen begrenzten Zeitraum, Geld in das Bankensystem zu transferieren. Die EZB verlangte als Gegenleistung für Finanzhilfen die Hinterlegung von Wertpapieren höchster Bonität. Theoretisch wären Alleingänge nationaler Notenbanken also gar nicht nötig. Doch Experten gehen davon aus, dass die als Sicherheit hinterlegten Papiere den Anforderungen der EZB nicht genügen würden. Der Euro wird folglich immer mehr in Toxic Papers unterlegt und seine Stabilität beständig untergraben.  

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Konsequenzen hätte ein Veto des EZB-Rates für die Nationalbanken Irlands und Portugals?

 

2.    An welche Rahmenbedingungen sind die Freiheiten der „Emergancy Liquidity Assistance“ gekoppelt?


 

 

3.    Wie kann Inflationsgefahr abgewendet werden, obwohl es einzelnen Notenbaken freisteht, die Geldmenge beliebig zu erhöhen?

 

4.    Wie kann verhindert werden, dass der Euro immer mehr in Toxic Papers hinterlegt wird?

 

5.    Steht es nationalen Notenbanken frei, Liquidität gegen die Hinterlegung von Wertpapieren beliebiger Güte herauszugeben?

 

6.    Wenn ja, wie kann dennoch die Stabilität des Euro gewahrt werden?

7.    Wenn nicht, wie kann gewährleistet werden, dass sich die jeweiligen Nationalbanken an die bestehenden Anforderungen halten?