785/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Foraschung

 

betreffend RH-Bericht 2009 – Steuerung und Monitoring der österreichischen Universitäten

 

 

Im Bericht des Rechnungshofs für 2009 heißt es unter anderem:

 

„Dem BMWF fehlte eine Gesamtstrategie für die Steuerung der Leistungsangebote aller Universitäten. Dennoch schloss es mit jeder Universität Leistungsvereinbarungen ab. Die Kosten der Leistungserbringung durch die Universitäten wurden im bisherigen Prozess kaum berücksichtigt.“

 

Und weiter:

 

„Es bestand keine Strategie mit generellen Leitlinien für alle im Universitätsgesetz 2002 genannten Universitäten. Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen und der Berechnung der Budgets verfolgte das BMWF die Umsetzung einzelner Teilziele, die für alle Universitäten gelten.

Vielfach fehlte den Universitäten vor Verhandlungsbeginn für die erste Leistungsvereinbarung mit dem Bund die Vorgabe konkreter Schwerpunkte durch das BMWF. Der Prozess zum Abschluss der Leistungsvereinbarungen sowie die Gestaltung der als Basis herangezogenen Berichte der Universitäten waren verbesserungswürdig. Es fanden nur sehr wenige Kennzahlen der Wissensbilanz in die Leistungsvereinbarungen Eingang.

 

Die Berichte der Universitäten an das BMWF dienten einerseits der Steuerung der Universitäten und andererseits der Datengewinnung für das BMWF zur Erfüllung seiner Informationspflichten. Die Berichte erfüllten ihre Funktion als Steuerungsinstrument eingeschränkt. Die Veröffentlichung von Daten und Berichten bewirkte eine erhöhte Transparenz für Universitäten und Öffentlichkeit und ermöglichte vergleichende Darstellungen auf Ebene der Universitäten bzw. Fachrichtungen und somit einen „Wettbewerb“ zwischen den Universitäten.

 

Weder aus den Berichten noch aus den Leistungsvereinbarungen waren die Kosten der Leistungserbringung (beispielsweise Kosten eines Studienplatzes) durch die Universitäten ersichtlich. Einige Entwürfe von Leistungsvereinbarungen beinhalteten eine Aneinanderreihung einer Vielzahl von Vorhaben ohne Prioritätensetzung. Die Anzahl der Studierenden war nur bei Universitäten bzw. Studienrichtungen mit Zugangsbeschränkungen Teil der Leistungsvereinbarung. Für die Finanzierung neuer Schwerpunkte standen nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Das BMWF brauchte für besondere Finanzierungserfordernisse einbehaltene Mittel bereits während der Leistungsvereinbarungs–Verhandlungen großteils auf.“

 

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

 

Anfrage

 

 

1.            Bis wann werden Sie für die Universitäten im Besonderen und für den tertiären bzw. postsekundären Bereich im Allgemeinen eine Gesamtstrategie erarbeiten, an der sich künftig das BMWF und die Universitäten bei der Erstellung der Leistungsvereinbarungen orientieren können?

2.            Werden Sie den einzelnen Empfehlungen des Rechnungshofes nachkommen?

3.            Wenn nein, warum nicht?

4.            Werden Sie vor Beginn der nächsten Leistungsvereinbarungs–Verhandlung die Schwerpunkte definieren?

5.            Wenn ja, bis wann werden Sie das tun?

6.            Wenn nein, warum nicht?

7.            Sehen Sie die vom Rechnungshof vorgeschlagene Begrenzung der Anzahl von Vorhaben und Prioritätenreihung als sinnvoll an?

8.            Wenn ja, werden Sie diese anordnen?

9.            Wenn nein, warum nicht?

10.       Werden Sie künftig die Unterfertigung der Leistungsvereinbarung vor Beginn der Leistungsvereinbarungs–Periode anstreben?

11.       Werden Sie im Erstentwurf einer Leistungsvereinbarung zumindest näherungsweise eine Abschätzung der mit den Vorhaben verbundenen Kosten einfordern?

12.       Werden Sie zur leichteren Analyse und Bewertung der Entwicklungspläne auf eine verbindliche Regelung hinsichtlich inhaltlicher Mindesterfordernisse und einheitlicher Strukturen hinwirken?

13.       Haben Sie die Absicht, auf bereits in der Wissensbilanz definierte Kennzahlen zurückzugreifen, um eine eindeutige Messung der Zielerreichung zu ermöglichen?

14.       Wenn ja, welche Kennzahlen werden Sie verwenden?

15.       Wenn nein, warum nicht?

16.       Werden Sie darauf hinwirken, den bisherigen Prozess gemeinsam mit den Universitäten so zeitnah zu evaluieren, dass erforderliche Maßnahmen vor der nächsten Leistungsvereinbarungs–Verhandlung umgesetzt werden können?

17.       Werden sie die Kennzahlen der Wissensbilanz 2006 analysieren um festzustellen, ob die bei ihrer Konzeption erwartete Aussagekraft und der Nutzen für die Steuerung und das Monitoring durch das BMWF erreicht wurden?

18.       Was werden Sie tun, wenn das nicht der Fall sein sollte?

19.       Werden Sie auch die Notwendigkeit einzelner Kennzahlen im Verhältnis zum Erhebungsaufwand kritisch hinterfragen?

20.       Sind Sie bereit, Kennzahlen zu reduzieren?

21.       Werden Sie eine Analyse der internen Meldeprozesse zur Entwicklung einzelner Kennzahlen an den Universitäten vornehmen, um die Qualität und Validität der Daten zu verbessern?

22.       Bis wann werden Sie einen vereinfachten Analyseraster anwenden, um die Leistungsvereinbarungs–Entwürfe aller Universitäten gleich beurteilen zu können?

23.       Werden Sie beim Abschluss künftiger Leistungsvereinbarungen den Kosten der Leistungserbringung durch die Universitäten einen höheren Stellenwert einräumen und entsprechende Kennzahlen z.B. im Rahmen der Wissensbilanz einfordern?

24.       Werden Sie künftig die Anzahl der Studierenden als wesentliche Planungsgröße beim Abschluss künftiger Leistungsvereinbarungen miteinbeziehen?

25.       Wie stellen Sie sicher, dass  eine studienplatzbezogene Finanzierung der Universitäten mittelfristig umgesetzt werden kann?

26.       Werden Sie die von den Universitäten an das BMWF zu liefernden Berichte im Hinblick auf die tatsächlich für die Steuerung bzw. die sonstigen Informationsaufgaben des BMWF erforderlichen Inhalte überprüfen?

27.       Werden Sie künftig die für besondere Finanzierungserfordernisse einbehaltenen Mittel als echte Reserve behandeln und nicht bereits im Zuge der Leistungs-vereinbarungs–Verhandlungen reduzieren?