7870/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.03.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Kooperation mit dem weißrussischen Regime

 

 

 

Als Bundesminister für Finanzen üben Sie die Eigentümerrechte des Bundes an der ÖIAG aus. Diese ist mit ca. 28% an der Telekom Austria beteiligt, welche ihrerseits Alleineigentümerin des weißrussischen Mobiltelefoniebetreibers Velcom ist.

 

Nach der gewaltsamen Niederschlagung von Protesten Oppositioneller gegen das autoritäre Regime des weißrussischen Staatschefs Alexander Lukaschenko ab dem 19. Dezember 2010 berichteten mehrere Medien, dass die weißrussische Polizei über die Auswertung der Standortdaten von Mobiltelefonen Teilnehmer der Demonstrationen ausforscht, verhaftet und verhört. Dabei hätten mehrere Mobiltelefoniebetreiber, darunter auch Velcom, mit den Behörden kooperiert.

 

Ein Vorgehen dieser Art gegen Demonstranten und Oppositionspolitiker ist menschenrechtswidrig und wäre in einem Rechtsstaat undenkbar.

 

Es ist daher erschütternd und besorgniserregend, wenn an dieser Überwachungsmaßnahme, die zu Verschleppung und möglicherweise auch zu Folter führt, ein Unternehmen teilnimmt, welches im direkten Einflussbereich der österreichischen Bundesregierung steht.

 

Als für das Verhalten der ÖIAG zuständiger Bundesminister tragen Sie Mitverantwortung für diese Vorfälle.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

 

  1. Ist es zutreffend, dass durch die Velcom Personendaten von Oppositionspolitikern und Demonstranten an die weißrussischen Polizeibehörden herausgegeben wurden?
  2. Wie viele Personen hat diese Herausgabe von Daten betroffen?
  3. Wie viele dieser Personen wurden daraufhin der Verfolgung durch Sicherheitskräfte des weißrussischen Regimes ausgesetzt?
  4. Was haben Sie als zuständiger Bundesminister unternommen, um eine derartige Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen durch in ihrem Einflussbereich stehende Unternehmen zu unterbinden?
  5. Haben Sie, allenfalls in Absprache mit dem Außenminister, gegen die Verwendung von Daten der Velcom zur politischen Verfolgung Protest bei der weißrussischen Regierung erhoben?
  6. Falls ja: Wann, und in welcher Form?
  7. Falls nein: Wieso nicht?
  8. Welche Regelungen zur Garantie der Einhaltung von Menschenrechten durch Tochterfirmen bestehen im Bereich der ÖIAG?
  9. Falls noch keine derartigen Regelungen bestehen: was werden Sie unternehmen, um die Erarbeitung und Durchsetzung solcher Verhaltensnormen zu erwirken?