7872/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.03.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die Zeitungsinserate zu den betrieblichen Einkommensberichten
Die letzte Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz ist per 1. März 2010 in Kraft getreten. Am selben Tag finden sich in österreichischen Tageszeitungen Inserate, die Frauen auffordern Einsicht in diese Einkommensberichte zu nehmen. Laut Gesetz sind diese Berichte von den Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten jedoch erst bis Ende Juli 2011 zu legen. In diesem Inserat wird dieser Umstand mit keinem Wort erwähnt.
Wirklich bedenklich jedoch ist, dass Frauen suggeriert wird, ein Blick in den betrieblichen Einkommensbericht genüge und schon wären sie im Bilde, ob ihr Unternehmen Frauen bei den Einkommen diskriminiere oder nicht. Originalzitat: „Nützen Sie diese Chance, ein einfacher Vergleich macht Sie sicher.“ Darüber hinaus wird nicht erwähnt, dass der Inhalt dieser Einkommensberichte der Verschwiegen-heitspflicht unterliegt und ein Verstoß mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro geahndet werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: