789/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2009
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Anfrage

 

der Abg. Mag. Unterreiner, ......

und weiterer Abgeordneten

 

 

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Innsbrucker Rundgemälde

 

Am 12.01.2008 wurde durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine 2. instanzliche Entscheidung betreffend Übersiedlung des Innsbrucker Riesenrundgemälde verlautbart. Diese 2. instanzliche Entscheidung erlaubt nunmehr eine Übersiedlung dieses denkmalgeschützten Kunst- und Kulturguts an einen anderen Ort. Damit wird die 1.Instanz, das Landeskonservatorat für Tirol als  Tirol erste Ansprechstelle für alle Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Bundesland, die bisher aus wesentlichen denkmalschützerischen Überlegungen gegen eine Übersiedlung war, einfach korrigiert. Die Kosten für die Übersiedlung sollen allein mehr als drei Millionen Euro betragen, so der Leiter des Innsbrucker Denkmalamtes, Dr. Franz Caramelle.

Auf welchen schwachen, denkmalrechtlichen Begründungen die Entscheidung des Bundesministeriums gestützt ist, offenbaren die kommunizierten umfangreichen Auflagen betreffend Transport, Restaurierung und Neumontage des Gemäldes und die konservatorischen Bedingungen im neuen Ausstellungsgebäude auf dem Bergisel. So ist die Transferierung eines so großen Gemäldes absolutes Neuland. Weder ist derzeit bekannt, wie oft die Leinwand durchtrennt werden muss, noch, auf welche Rollen sie aufgerollt wird oder ob die Stellen mit Ölmalerei dabei abbröseln könnten.

Das einzige Argument, auf dem der Bescheid des Ministeriums aufbaut ist, dass die Errichtung des neuen Ausstellungsgebäudes und die publikumswirksame Präsentation des Riesenrundgemäldes ein „wesentliches kulturpolitisches Anliegen des Landes Tirol“ sei.

Die engagierte kultur- und traditionsbewusste Tiroler Bevölkerung ist anderer Meinung. Eine in weiten Teilen der Tiroler Bevölkerung und Öffentlichkeit verbreitete Sorge: „Die Einheit von Gebäude und Gemälde sowie die Gefährdung des kostbaren Bildes bei der Übersiedlung.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

Anfrage

  1. Wie lautete die Begründung des Bescheids der 1. Instanz , Landeskonservatorat Tirol, der eine Übersiedlung des Innsbrucker Rundgemäldes untersagt hatte, und auch auf welche denkmalschutz­rechtlichen Quellen hat sich dieser Bescheid bezogen?

 

  1. Wie lautete die Begründung der Entscheidung der 2. Instanz auf Grund dessen das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine Übersiedlung des Innsbrucker Rundgemäldes nunmehr zulässt, und auch auf welche denkmalschutzrechtlichen Quellen bezieht sich diese Entscheidung?

 

  1. Welche Entscheidungsgrundlage haben Sie darüber hinaus für Ihre 2.instanzliche Korrektur des Bescheids des Landeskonservatorats Tirol herangezogen?

 

  1. Wer ist in Ihrem Kabinett für den Bereich Denkmalschutz zuständig?

 

  1. Hatten Sie oder eines Ihrer Kabinettsmitglieder zwischen dem Bescheid der 1. Instanz und der Entscheidung in 2. Instanz mit dem Landeskonservatorat Tirol persönlich Kontakt mit Herrn Landeskonservator Dr. Caramelle?

 

  1. Wenn ja, wann?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wurde diese Kontaktaufnahme durch Herrn Dr. Caramelle oder Sie bzw. Ihr Kabinett initiiert?

 

  1. Gibt es über diese Kontaktaufnahme und den Inhalt der diesbezüglichen Gespräche über das Innsbrucker Rundgemälde einen Aktenvermerk in Ihrem Ministerbüro oder dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kunst?

 

  1. Welchen Personen im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde dieser Aktenvermerk zur Kenntnis gebracht?

 

  1. Wurde dieser Aktenvermerk auch dem Bundesdenkmalamt und dem Landeskonservatorat Tirol zur Kenntnis gebracht?

 

  1. Wurde durch Sie, Ihr Ministerbüro bzw. das zuständige Kabinettsmitglied oder ein Organ bzw. einen Organwalter des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu irgendeinem Zeitpunkt versucht, die begründete 1.instanzliche Entscheidung zu beeinflussen, bzw. nach dieser erfolgten Entscheidung eine Änderung in den Entscheidungsgrundlagen der 1.Instanz herbeizuführen?

 

  1. Welche Kontakte gab es durch Sie, Ihr Ministerbüro bzw. das zuständige Kabinettsmitglied oder ein Organ bzw. einen Organwalter des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu Mitgliedern der Tiroler Landesregierung im Zusammenhang mit der Frage einer Übersiedlung des Innsbrucker Rundgemäldes?

 

  1. Wenn nein, warum nicht ?

 

  1. Wenn ja, wurde diese Kontaktaufnahme durch  Mitglieder der Tiroler Landesregierung oder Sie bzw. Ihr Kabinett initiiert?

 

  1. Gibt es über diese Kontaktaufnahme und den Inhalt der diesbezüglichen Gespräche über das Innsbrucker Rundgemälde einen Aktenvermerk in Ihrem Ministerbüro oder dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kunst?

 

  1. Welchen Personen im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde dieser Aktenvermerk zur Kenntnis gebracht?

 

  1. Wurde dieser Aktenvermerk auch dem Bundesdenkmalamt und dem Landeskonservatorat Tirol zur Kenntnis gebracht?

 

  1. Wie beurteilen Sie die Kritikpunkte an der Übersiedlung des Innsbrucker Rundgemäldes durch weite Teiler der Tiroler Bevölkerung insgesamt?

 

  1. Was hat das bisherige Verfahren betreffend Übersiedlung des Innsbrucker Rundgemäldes insgesamt gekostet?

 

  1. Welche Kosten sind dabei für das Landeskonservatorat Tirol entstanden?

 

  1. Welche Kosten sind dabei für das Bundesdenkmalamt insgesamt entstanden?

 

  1. Welche Kosten sind dabei für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur entstanden?

 

  1. Aus welchen Budgetansätzen wurden bzw. werden diese Kosten bedeckt?

 

  1. Wie beurteilen Sie die Sorge, dass das Rundgemälde bei der Abnahme, Übersiedlung und Wiederaufstellung Schaden leiden wird?

 

  1. Wie soll das Eintreten eines solchen Schadens vermieden werden?

 

  1. Wird die Abnahme, Übersiedlung und Wiederaufstellung versichert?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wenn ja, mit welcher Versicherungssumme und durch welche Versicherung?

 

  1. Welche Kontakte gab es durch Sie, Ihr Ministerbüro bzw. das zuständige Kabinettsmitglied oder ein Organ bzw. einen Organwalter des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu Versicherungen in dieser Angelegenheit?

 

  1. Wurde in dieser Versicherungs­angelegenheit durch Mitglieder der Tiroler Landesregierung an Sie, Ihr Ministerbüro bzw. das zuständige Kabinettsmitglied oder ein Organ bzw. einen Organwalter des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Kontakt gesucht?

 

  1. Gab bzw. gibt es eine Ausschreibung für diese Versicherungsangelegenheit?