7934/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Rainer Widmann,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung

betreffend Plagiate: Ein (vorsätzliches) Plagiat ist ein Betrugsversuch – derzeit ohne Konsequenzen!

 

Das Verfassen einer Dissertation sollte eine eigene, kreativ-schöpferische Leistung einer Person sein, die akademisch-wissenschaftlichen Anforderungen entspricht, weshalb weder das unzitierte Abschreiben (Einkopieren) von fremden Texten noch die Beauftragung eines Ghostwriters zulässig sein können und ernsthafte Konsequenzen, auch rechtlicher Natur, nach sich ziehen müssen. Die in den letzten Jahren gesetzten Maßnahmen gegen neue Plagiate (Software zur Plagiatsvorprüfung seit 2008) geben den Universitäten weder die ausreichenden technischen Möglichkeiten und personellen Ressourcen (Betreuung und Beurteilung der Arbeit), noch existieren ausreichende Präventionsmaßnahmen, Plagiate effektiv zu verhindern.  Ein derartiger (vorsätzlicher) Betrugsversuch mittels Plagiat stellt momentan keinen strafrechtlichen Tatbestand dar. Wir vom BZÖ sind jedoch der Meinung, dass ein Plagiat als Betrug gewertet und entsprechend geahndet werden muss; daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung folgende

Anfrage:

1.      Existieren Statistiken an den Universitäten oder im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zum Thema Plagiate? Es wird um Beantwortung nach folgender Aufgliederung ersucht:

a)      gemeldete Plagiatsverdachtsfälle

b)      Anzahl eingeleitete Prüfverfahren

c)      eingestellte Prüfverfahren (Plagiatsvorwurf entkräftet)

d)      eingeleitete Aberkennungsverfahren (Plagiat bestätigt)

e)      gerichtsanhängige Fälle (Betroffener bekämpft Aberkennung)


 

2.      Gibt es amtswegige (auf eigene initiative der Unis) und systematische Programme/Projekte zur umfassenden und lückenlosen Überprüfung von wissenschaftlichen Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen etc.) auf Plagiate für den Zeitraum vor 2008 (Einführung EDV-gestützter Plagiatsvorprüfungen)?

3.      Experten sprechen von einer Dunkelziffer von bis zu einem Drittel erschlichener oder erschummelter akademischer Titel, daher die Frage, gibt es Schätzungen (basierend auf Stichproben und bisherige Erfahrungen) oder Vergleichswerte aus den anderen EU-Staaten, wie hoch der prozentuelle Anteil an akademischen Titelträgern ist, die ihren Titel durch Plagiate oder andere unlautere Methoden (Ghostwriter, Arbeit ohne eigenem Kreativanteil etc.) erschlichen haben?

4.      Welche Sanktionsmöglichkeiten sind in Zukunft angedacht – derzeit kann von der jeweiligen Universität eine Aberkennung der Leistung und der Doktorwürden veranlasst werden, aber nicht mehr – um Plagiate zu verhindern?

5.      Welche Maßnahmen sind angedacht, um in der universitären Community ein Bewusstsein für alle Beteiligten (Studierende und Lehrende) zu schaffen, dass Plagiate dem gesamten österreichischen akademischen-universitären System national und international enormen Schaden zufügen und die Reputation des Wissenschaftsstandortes Österreich nachhaltig beschädigen?

6.      Welche Sanktionsmöglichkeiten sind angedacht gegenüber dem universitären Personal, das Plagiate in der Vergangenheit gedeckt hat und in wie weit besteht hier überhaupt ein Interesse seitens Ihres Ressorts sich mit dieser Thematik zu befassen?

7.      Was war bisher die Leistung der 2009 gegründeten ÖAWI seit ihrer Gründung bis zum heutigen Tag:

a)      Wie viele Fälle wurden 2009, 2010 und im ersten Quartal 2011 untersucht?

b)      Welche Empfehlungen wurden in welchen Fällen 2009, 2010 und im ersten Quartal 2011 abgegeben?

c)      Welche Empfehlungen wurden 2009, 2010 und im 1. Quartal 2011 von den Universitäten wie umgesetzt?

8.      Wer gehört der ÖAWI seit 2009 an und welche Kriterien müssen diese Personen erfüllen, um Teil dieses Gremiums zu sein?

9.      Wie werden diese Personen ausgewählt und gewählt und welche Dauer hat ein Mandat in der ÖAWI?

10.  Welches Aufsichtsorgan gibt es, um die ÖAWI zu überprüfen/beaufsichtigen?

 

 

Wien, am .... März 2011