7961/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend dem Rückruf des Kinderspielzeugs „One touch light“ durch die AGES

 

 

Laut der Homepage der AGES vom 02.03.2011 wurde das Kinderspielzeug „One touch light“ zurückgerufen.

Laut einem Gutachten der AGES ist das Produkt als Spielzeug für Kinder unter 3 Jahre einzustufen. Es handelt sich dabei um einen Marienkäfer bzw. einen Schmetterling mit Lampe.

Bei der Untersuchung haben sich verschluckbare Kleinteile gelöst, damit entspricht dieses Spielzeug nicht mehr der Europäischen Norm EN 71 Teil 1.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Seit wann wurde das Kinderspielzeug „One touch light“ in Österreich verkauft?

 

2.    Wie viele Stück des Kinderspielzeugs „One touch light“ wurden in Österreich verkauft?

 

3.    Gab es bisher Fälle in denen das Kinderspielzeug „One touch light“ verschluckt wurde?

 

4.    Wenn ja wie viele bzw. entstanden dadurch Verletzungen?

 

5.    Wann wurde der Handel darüber informiert, dass „One touch light“ nicht mehr in Österreich verkauft werden darf?

 

6.    Ist mittlerweile sichergestellt, dass „One touch light“ in Österreich nicht mehr verkauft wird?

 

7.    In welcher Form wurden die Konsumenten über mögliche Gefahren durch „One touch light“ informiert?