8161/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kuzdas

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend der Situation von Ferialpraktikantlnnen [1] und Ferialarbeiterlnnen [2] im öffentlichen Dienst

Aus vielen Gesprächen mit Jugendlichen und möglichen ArbeitgeberInnen für Ferialarbeit oder Ferialpraxis wurde den unterzeichneten Abgeordneten eine Reihe von Problemen in diesem Bereich bekannt.

Zum einen verlangen mittlere und höhere Schulen bzw. Universitäten von ihren SchülerInnen bzw. StudentInnen die nachgewiesene Leistung einer, einen bestimmten Zeitraum umfassenden, einschlägigen Ferialpraxis, um den für den Schul- bzw. Universitätsabschluss erforderlichen Praxisbezug nachzuweisen.

Zum anderen ist es im Interesse von Schülerinnen, Schülern, Studentinnen und Studenten gelegen, ihre finanzielle Situation während der Ferien durch Ferialarbeit aufzubessern.

Die derzeitige Rechtslage bringt aber für viele, potentielle Anbieter von Praktikums- oder Ferialarbeitsstellen Unsicherheiten. So wurde den unterfertigten Abgeordneten eine Fülle von Fällen geschildert, in welchen Ferialarbeit- oder Praktikumsarbeitgebern nach Abschluss der Beschäftigung weitere SV - Beiträge u. a. m. vorgeschrieben wurden. Daher wird es für unsere Jugendlichen zunehmend schwieriger, die - für ihre Ausbildung nötigen oder zur Verbesserung der finanziellen Situation erforderlichen - Praktikums- oder Ferialarbeitsplätze zu erreichen, da sich potentielle ArbeitgeberInnen vor der Unsicherheit scheuen und daher lieber keine PraktikantInnen oder Ferialarbeiterlnnen einstellen. Andererseits werden Ferialpraktikantlnnen zu Bedingungen - im Besonderen finanzielle Bedingungen [3] - beschäftigt, die nahezu inakzeptabel sind.

Da dieser Umstand aus der Sicht der freiwilligen oder verpflichtenden Ferialarbeiterlnnen oder PraktikantInnen unzumutbar scheint, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage

1.              Waren im Jahr 2010 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialpraktikantlnnen (siehe Fußnote 1) beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

2.      Waren im Jahr 2010 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialarbeiterlnnen (siehe Fußnote 2) beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

3.      Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialpraktikantlnnen (siehe Fußnote 1) beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

4.      Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialarbeiterlnnen (siehe Fußnote 2) beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

5.      Werden im Jahr 2011 Lehrlinge in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften aufgenommen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?



[1] Pflichtpraktikum welches bestimmten Ausbildungsvorschriften bzw. Lehrplänen entspricht

[2] Ferialarbeiterlnnen im Sinne von Urlaubsersatzkräften, die keine Ausbildungsvorschriften bzw. Lehrplaninhalte erfüllen müssen

[3] Fälle mit einem Stundenlohn unter € 5,00 sind bekannt