8198/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Gabriele Tamandl

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend die Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln aus Japan

Am 11. März 2011 ereignete sich in Japan eine Katastrophe ungeahnten Ausmaßes:

Ein Erdbeben der Stärke 9,0 nach Richter und ein Tsunami verwüsteten weite Teile des Nordostens von Japan. In Folge der Naturkatastrophe ereignete sich im Kernkraftwerk Fukushima ein massiver nuklearer Unfall. Nach einem Zusammenbruch der Kühlsysteme kam es in mehreren Reaktoren bzw. in einem Abkühlbecken zu nuklearen Reaktionen, die bis dato nicht unter Kontrolle gebracht werden konnten. Seither kämpfen die Betreibergesellschaft und die Behörden in Japan darum, Herr der Situation zu werden und die Folgen dieser Atomkatastrophe einzudämmen.

Obwohl Österreich tausende Kilometer von diesem Unglücksort entfernt wird, gibt es auch Konsequenzen für unser Land. Diese betreffen unter anderem auch Lebensmittelimporte aus der Unglücksregion. Es ist selbstverständlich, dass alles zu unternehmen ist, um Konsumenten in Europa bzw. in Österreich vor belasteten Lebensmitteln zu schützen.

In einem Eilverfahren hat die Europäische Kommission am 25. März 2011 eine Durchführungsverordnung zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist“ erlassen.

Bundesminister Stöger hat diesen Sachverhalt in der ZIB 1 am 30. März 2011 im Wesentlichen bestätigt. Die Europäische Kommission hat diese Verordnung trotz Gegenstimmen - unter anderem auch von Österreich - erlassen. Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit hat es keine proaktive Information der Bevölkerung und des Parlaments dazu gegeben.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.       Wann hat die Europäische Kommission das erste Mal einen Entwurf für diese Verordnung vorgelegt, wann wurde darüber entschieden  und wann wurde die Verordnung erlassen, wann ist sie in Kraft getreten?

2.    Wann hat das Gesundheitsministerium von dieser Verordnung erfahren?

3.    War das Gesundheitsministerium auf europäischer Ebene bei der Sitzung, in der diese Verordnung behandelt wurde, vertreten?

4.    Warum  hat das  Gesundheitsministerium  die  Öffentlichkeit  über den  Inhalt der Verordnung nicht informiert?

5.    Warum hat das Gesundheitsministerium den Nationalrat gemäß Art. 23e des Bundes­Verfassungsgesetzes über diese Verordnung und insbesondere über die vermutlich erhöhten Grenzwerte nicht informiert bzw. wann wird das geschehen?

6.    Hat der Gesundheitsminister den Nationalen Sicherheitsrat, in dem die parlamentarischen   Klubs  vertreten  sind  und  der am  28. März zur  Frage  der Auswirkungen japanischen Atomkatastrophe getagt hat,  über diese Verordnung informiert, wenn nein, warum nicht?

7.    Treffen  die Medienberichte zu, wonach diese Verordnung bewirkt, dass  die Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln höher angesetzt werden als dies vor dieser Verordnung der Fall war?

Wenn ja, wie stellen sich die Unterschiede dar (bitte um eine Gegenüberstellung!) und welche gesundheitlichen Auswirkungen kann der Genuss von Lebensmitteln haben, die diese erhöhten Grenzwerte aufweisen?

8.    Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung vor radioaktiv verstrahlten Lebensmitteln sicherzustellen?

9.    Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Österreich, die zu hohen Grenzwerte in der Verordnung   der   Kommission   anzufechten   oder   selbst strengere Kontrollen anzuordnen?

10. Was   wird   das   Gesundheitsministerium   in   dieser   Angelegenheit   sonst   noch unternehmen?