829/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Österreichische Banken in Steueroasen
Es ist inzwischen unbestritten, dass die weitgehende Deregulierung der Finanzmärkte einer der Hauptverursacher der gegenwärtigen Finanzkrise ist. Ebenso unbestritten ist, dass Steueroasen, genauer „Offshore Financials Centers“, bei der überbordenden Spekulation der letzten Jahre eine besonders unrühmliche Rolle spielten.
Diese Steueroasen sind aber nicht nur Orte mit besonders laxer Kontrolle und hoher Intransparenz, sie ziehen auch auf Grund ihre niedrigen Steuersätze gigantische Vermögenswerte an und schwächen so die Steuererträge in den Herkunftsländern.
Im Zuge der laufenden Bankenrettung werden von der Finanzwirtschaft riesige öffentliche Mittel in Anspruch genommen. Es stellt sich hier die Frage, inwieweit sich österreichische Banken der Steuerpflicht in Österreich entziehen, in welchem Ausmaß sie Beihilfe zur Steuervermeidung ihrer Kunden und Kundinnen leisten und welche in Österreich und in der EU gültigen Finanzmarktregulierungen sie umgehen, indem sie in Steueroasen ausweichen. Welchen Beitrag zur Finanzierung des Bankenpakets trägt also die Finanzwirtschaft und welcher Teil wird den Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen zugemutet?
Der International Monetary Fund, IMF, bezeichnet folgende Länder als Offshore Financials Centers:
Dublin (Ireland) |
Guernsey |
Hong Kong, SAR |
Isle of Man |
Jersey |
Luxembourg |
Singapore |
Switzerland |
Andorra |
Bahrain |
Barbados |
Bermuda |
Gibraltar |
Labuan (Malaysia) |
Macao, SAR |
Malta |
Monaco |
Anguilla |
Antigua & Barbuda |
Aruba |
Bahamas |
Belize |
British Virgin Islands |
Cayman Islands |
Cook Islands |
Costa Rica |
Cyprus |
Lebanon |
Liechtenstein |
Marshall Islands |
Mauritius |
Nauru |
Netherlands Antilles |
Niue |
Panama |
Samoa |
Seychelles |
St. Kitts and Nevis |
St. Lucia |
St. Vincent and Grenadines |
Turks and Caicos |
Vanuatu |
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: