8294/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.04.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Videoüberwachung in Österreich“
Mit der AB 4747/XXIV.GP vom 7.05.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele
Videoüberwachungen (Audiovisuelle Überwachungen) nach § 54 SPG
wurden durch die
Polizei 2010 beantragt (Stichtag 31.12.2010)?
Wie viele wurden
davon nach Befassung des Rechtsschutzbeauftragten genehmigt
(Aufschlüsselung
jeweils auf Bundesländer)?
2.
Welche
genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54 SPG gab es mit
1. Jänner 2011
überhaupt in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer)?
3. In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Bilddaten von den Sicherheitsbehörden bzw. Strafverfolgungsbehörden bislang verwendet, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereiches mittels Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtsmäßig ermittelt und den Sicherheitsbehörden bis zum Stichtag 31.12.2010 übermittelt haben (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
4.
Welche Summe wurde von den Sicherheitsbehörden
im Jahr 2010 in den Kauf und Installation von Videokameras und
Videoüberwachungssysteme investiert (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
Welche
budgetären Planungen für den Ankauf und Installation bestehen
für das Jahr 2011?
Wie viele Videokameras und Videoüberwachungssysteme sollen 2011 angekauft
werden?
5. Wie hoch beliefen sich im Jahr 2010 die Betriebskosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?
6. Wie hoch beliefen sich im Jahr 2010 die Personalkosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?
7.
Welche konkreten kriminalpolizeilichen Erfolge sind
durch den Einsatz von genehmigten Videokameras bzw. Videoüberwachungssysteme in den
überwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen im Jahr 2010
belegbar (ersuche um Darstellung der
Erfolge)?
8.
In welchen genehmigten
videoüberwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden bzw. Straßen
gab es in diesem Zeitraum dadurch einen nachweisbaren Rückgang von
Straftaten (ersuche
um detaillierte Darstellung)?
Ist aus Sicht des Ressorts eine präventive Wirkung nachweisbar?
9.
Können
Sie ausschließen, dass sich die Straftaten durch die
Videoüberwachung lediglich an andere Orte (die noch nicht überwacht werden)
verlagert haben?
Wenn ja, wie
begründen Sie dies?
10. Welche sonstigen Nachteile sind aufgrund der Videoüberwachung von Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen aufgetreten und dem Ressort im Jahr 2010 bekannt geworden?
11.
Wie und wo werden die bei der
EURO 2008 an den Spielstätten Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt verwendeten
11 stationären und 16 mobilen Videoüberwachung
Anlagen zur Zeit
eingesetzt bzw. verwendet?