8294/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Videoüberwachung in Österreich“

 

Mit der AB 4747/XXIV.GP vom 7.05.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele Videoüberwachungen (Audiovisuelle Überwachungen) nach § 54 SPG wurden durch die Polizei 2010 beantragt (Stichtag 31.12.2010)?
Wie viele wurden davon nach Befassung des Rechtsschutzbeauftragten genehmigt
(Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?

 

2.      Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54 SPG gab es mit
1. Jänner
2011 überhaupt in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?

 

3.       In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Bilddaten von den Sicherheitsbehörden bzw. Strafverfolgungsbehörden bislang verwendet, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereiches mittels Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtsmäßig ermittelt und den Sicherheitsbehörden bis zum Stichtag 31.12.2010 übermittelt haben (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


4.      Welche Summe wurde von den Sicherheitsbehörden im Jahr 2010 in den Kauf und Installation von Videokameras und Videoüberwachungssysteme investiert (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
Welche budgetären Planungen für den Ankauf und Installation bestehen für das Jahr 2011?
Wie viele Videokameras und Videoüberwachungssysteme sollen 2011 angekauft werden?

 

5.      Wie hoch beliefen sich im Jahr 2010 die Betriebskosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?

 

6.       Wie hoch beliefen sich im Jahr 2010 die Personalkosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?

 

7.       Welche konkreten kriminalpolizeilichen Erfolge sind durch den Einsatz von genehmigten Videokameras bzw. Videoüberwachungssysteme in den überwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen im Jahr 2010 belegbar (ersuche um Darstellung der
Erfolge)?

 

8.      In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden bzw. Straßen gab es in diesem Zeitraum dadurch einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten (ersuche um detaillierte Darstellung)?
Ist aus Sicht des Ressorts eine präventive Wirkung nachweisbar?

 

9.      Können Sie ausschließen, dass sich die Straftaten durch die Videoüberwachung lediglich an andere Orte (die noch nicht überwacht werden) verlagert haben?
Wenn ja, wie begründen Sie dies?

 

10.  Welche sonstigen Nachteile sind aufgrund der Videoüberwachung von Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen aufgetreten und dem Ressort im Jahr 2010 bekannt geworden?

 

11.  Wie und wo werden die bei der EURO 2008 an den Spielstätten Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt verwendeten 11 stationären und 16 mobilen Videoüberwachung
Anlagen zur Zeit eingesetzt bzw. verwendet?