8331/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.04.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Stefan
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Kostenaufwand elektronischer Hausarrest
Der Regierungsvorlage 772 der Beilagen - Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Bewährungshilfegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden - konnte folgendes entnommen werden:
„Die Kostenschätzung beruht auf folgenden Annahmen:
1) gleichbleibender InsassInnenstand; 2) durchgehend 300 Personen pro Jahr im elektronisch überwachten Hausarrest; 3) EUR 5,-- Kosten für Technik pro Tag und überwachter Person (einschließlich umgelegter Kosten für Anschaffung, Schulung des Personals, Service etc; geschätzt unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten aus dem Modellversuch); 4) EUR 17,23 Kosten für sozialarbeiterische Betreuung pro Tag und überwachter Person (laut Voranschlag des Vereins NEUSTART); 5) EUR 4,56 pro Tag und überwachter Person Einnahmenentfall durch Wegfall von Dienstverschaffungsverträgen (durchschnittliche Einnahmen eines Freigängers EUR 14.400 pro Jahr auf der Basis EUR 1.200 pro Monat; von den derzeit 370 Freigängern könnten vorerst 1/3 in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln, was einen theoretischen Einnahmenentfall von EUR 1,8 Millionen ergeben würde, wobei jedoch anzunehmen, dass der Großteil durch Nachrücken von Personen, die derzeit mangels ausreichender Freigängerplätze nicht zum Zug kommen können, die aber nicht für den elektronisch überwachten Hausarrest in Frage kommen, “nachbesetzt“ werden kann, sodass der Einnahmenentfall optimistisch lediglich mit EUR 0,5 Millionen [EUR 4,56 pro überwachter Person und Tag] geschätzt wird); 6) EUR 11,-- ersparte Grenzkosten pro Tag und überwachter Person; 7) EUR 11,-- Einnahmen Kostenersatz pro Tag und überwachter Person (unter der Annahme eines Kostendeckungsgrades von 50 %, dh dass rund die Hälfte der überwachten Personen in der Lage ist, zusätzlich zum einfachen Unterhalt die rund EUR 22,-- für Technik und sozialarbeiterische Betreuung ins Verdienen zu bringen); 8) Möglichkeit, durch Schließung von Außenstellen 100 Haftplätze einzusparen.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage: