8354/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.04.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Verschlechterungen für Dauerleistungsbezieher durch den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
Von Dauerleistungsbeziehern in Wien wird vermehrt berichtet, dass neuerdings ein Schreiben der MA 40 ausgeschickt wird mit der Aufforderung, das beiliegende Formular, den Antrag auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, auszufüllen.
Mit dem Hinweis auf die Überprüfung des Leistungsbezuges denken die Dauerleistungsbezieher, dieses Formular ausfüllen zu müssen. Manche bedenken dabei nicht, dass sie damit einen Antrag auf Mindestsicherung stellen.
Die Mindestsicherung wird nur 12 mal pro Jahr ausbezahlt, die Dauerleistung hingegen 14 mal.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1. Sind Sie über obengenannte Aktivitäten in Wien informiert?
2. Wenn ja, wie beurteilen Sie diese?
3. Wie viele Dauerleistungsbezieher wurden bisher auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung umgestellt?
4. Mit wie vielen Umstellungen wird insgesamt gerechnet?
5. In wie vielen Fällen führt die Umstellung zu Verschlechterungen?
6. Mit wie viel Einsparungspotential rechnet man durch diese Maßnahme (aufgegliedert nach Jahren)?