8354/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Verschlechterungen für Dauerleistungsbezieher durch den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

 

 

Von Dauerleistungsbeziehern in Wien wird vermehrt berichtet, dass neuerdings ein Schreiben der MA 40 ausgeschickt wird mit der Aufforderung, das beiliegende Formular, den Antrag auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, auszufüllen.

Mit dem Hinweis auf die Überprüfung des Leistungsbezuges denken die Dauerleistungsbezieher, dieses Formular ausfüllen zu müssen. Manche bedenken dabei nicht, dass sie damit einen Antrag auf Mindestsicherung stellen.

Die Mindestsicherung wird nur 12 mal pro Jahr ausbezahlt, die Dauerleistung hingegen 14 mal.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Sind Sie über obengenannte Aktivitäten in Wien informiert?

2.    Wenn ja, wie beurteilen Sie diese?

3.    Wie viele Dauerleistungsbezieher wurden bisher auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung umgestellt?

4.    Mit wie vielen Umstellungen wird insgesamt gerechnet?

5.    In wie vielen Fällen führt die Umstellung zu Verschlechterungen?

6.    Mit wie viel Einsparungspotential rechnet man durch diese Maßnahme (aufgegliedert nach Jahren)?