836/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend „unösterreichisch klingender Namen“

 

Der Anfragesteller wurde in den letzten Monaten von BürgerInnen darauf aufmerksam gemacht, dass Überprüfungen betreffend Bezug der Familienbeihilfe bevorzugt hinsichtlich Kinder mit ausländisch klingenden Vornamen stattfinden. In einem konkreten Fall ging es um Vornamen wie Leonid, Izidor. Übrigens beide österreichische Staatsbürger (Kärntner Slowenen).

Offensichtlich existiert bei den Finanzämtern ein Computerprogramm, welches „verdächtige Namen“ filtert und dem Finanzamt als Ansatzpunkt für eine nähere Anspruchsüberprüfung betreffend Familienbeihilfe dient.

Nähere Überprüfung bedeutet, dass Schul- Kindergartenbesuchsbestätigungen und Staatsbürgerschaftsnachweise beigebracht werden müssen.

Nun ist die effiziente Kontrolle der Vergabe von Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz außer Frage. Diese Vorgangsweise ist jedoch

diskriminierend. Einer der Vorfälle wurde auch der Gleichbehandlungsanwaltschaft gemeldet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Existiert die im Einleitungstext beschriebene Vorgangsweise auf Ebene der

Finanzämter?

 

2. Wenn ja, seit wann und wer hat in welcher Form diese Vorgabe festgelegt?

 

3. Wenn es dazu eine behördliche Anweisung oder einen Erlass gibt, können sie

diese Aufzeichnungen der Anfragebeantwortung beilegen?

 

4. Erachten sie die Vorgangsweise nicht auch als Diskriminierung?

 

5. Wenn nein, warum nicht?

 

6. Warum musste überhaupt im konkreten Fall ein Staatsbürgerschaftsnachweis für

ein Kind, welches seit Geburt Österreicher ist, vorgelegt werden?

 

7. Werden Sie diese Vorgangsweise der Finanzämter abstellen?