8370/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend AGRARMARKT AUSTRIA

 

 

Manche Förderungen – ausgezahlt durch die AMA – an die österreichischen Bauern betragen oft nur einige hundert Euro pro Jahr. Vielfach erscheint der Aufwand der Kontrolle höher als die ausgezahlte Förderung. Eine Bagatellgrenze – wie in anderen Bereichen üblich – gibt es scheinbar im landwirtschaftlichen Bereich nicht.

Zudem müssen nach Art. 30 der VO (EG) Nr. 1122/2009 je nach Fördermaßnahme im landwirtschaftlichen Bereich zwischen 1% und 5% aller Antragsteller vor Ort kontrolliert werden. Eine genaue Aufklärung, welche Maßnahme in welchem Ausmaß durch die AMA geprüft werden muss, gibt es derzeit nicht.

Außerdem stellt die Aufbewahrungspflicht für Förderanträge, Aufzeichnungen, usw. im Rahmen der Landwirtschaft von derzeit 10 Jahren, ein großes administratives Probleme für die Bauern dar. Laut Merkblatt der AMA beginnt die Laufzeit der Aufbewahrungspflicht mit dem Ende des Verpflichtungszeitraumes, woraus sich de facto eine Aufbewahrungspflicht von 17 (!) Jahren ergibt. Vor allem bei Betriebsübergaben gibt es derzeit keine diesbezügliche Aufklärung für die Bauern.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

  1. Gibt es eine Bagatellgrenze für die Kontrolle von Förderungen an die österreichischen Bauern durch die Agrarmarkt Austria?

 

  1. Wenn ja, wie hoch ist sie?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Halten Sie es für sinnvoll, Förderungen, deren Ausmaß vielfach nur wenige hundert Euro pro Jahr und Betrieb ausmachen, zu kontrollieren?

 

  1. Nach Art. 30 der VO (EG) Nr. 1122/2009 müssen je nach Maßnahme zwischen 1% und 5% aller Antragsteller vor Ort kontrolliert werden. Wie hoch ist die gesetzlich vorgeschriebene Kontrollquote für die jeweiligen Förderungen, die in Österreich an die landwirtschaftlichen Betriebe in Anspruch genommen werden können?

 

  1. Wie hoch war dieser Prozentsatz für die jeweiligen Förderungen in den Jahren seit 2007 bis heute tatsächlich?

 

  1. Wie hoch waren die Rückforderungen an Fördergeldern gesamt und aus den einzelnen Förderbereichen aus Kontrollen durch die AMA in den Jahren 2007 bis heute?

 

  1. Was geschieht mit diesen zurückgeforderten Geldern?

 

  1. Stehen diese zurückgeforderten Förderungen den Bauern zur Verfügung?

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Kontrollen der Landwirte durch die AMA seit 2007 bis heute aufgelistet nach Jahren?

 

  1. Wie rechtfertigen Sie die 10jährige Aufbewahrungspflicht für Aufzeichnungen für Landwirte durch die Teilnahme an landwirtschaftlichen Förderprogrammen?

 

  1. Ist die 10jährige Aufbewahrungspflicht von Aufzeichnungen im Rahmen der Förderprogramme in der Landwirtschaft in allen EU-Ländern gültig?

 

  1. Wenn nein, wie lang ist die Aufbewahrungsverpflichtung in den anderen EU-Ländern?

 

  1. Der Beginn der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht von Aufzeichnung im Rahmen der Förderprogramme der Landwirtschaft beginnt am Ende der Förderperiode (dzt. 2007-2013). Können Aufzeichnungen aus dem Jahr 2007 durch die AMA-Kontrolleure im Jahr 2023 noch kontrolliert werden?

 

  1. Mit welchen Konsequenzen hat ein Betriebsübernehmer im Rahmen einer Kontrolle zu rechnen, sollten keine Aufzeichnungen durch den Vorbesitzer mitübergeben worden sein?

 

  1. Ist ein Hofübernehmer in der Landwirtschaft haftbar und zur Rückzahlung von Förderungen gezwungen, die der Übergeber in Anspruch genommen hat, auch wenn die Fördermaßnahme bereits zu Zeiten des Übergebers ausgelaufen ist?

 

  1. Warum gibt es im gewerblichen Bereich lediglich eine Aufbewahrungspflicht von Belegen für maximal sieben Jahre und in der Landwirtschaft für 10 Jahre beginnend nach Ende der Förderperiode, also de facto für maximal 17 Jahre?