8370/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend AGRARMARKT AUSTRIA
Manche Förderungen – ausgezahlt durch die AMA – an die österreichischen Bauern betragen oft nur einige hundert Euro pro Jahr. Vielfach erscheint der Aufwand der Kontrolle höher als die ausgezahlte Förderung. Eine Bagatellgrenze – wie in anderen Bereichen üblich – gibt es scheinbar im landwirtschaftlichen Bereich nicht.
Zudem müssen nach Art. 30 der VO (EG) Nr. 1122/2009 je nach Fördermaßnahme im landwirtschaftlichen Bereich zwischen 1% und 5% aller Antragsteller vor Ort kontrolliert werden. Eine genaue Aufklärung, welche Maßnahme in welchem Ausmaß durch die AMA geprüft werden muss, gibt es derzeit nicht.
Außerdem stellt die Aufbewahrungspflicht für Förderanträge, Aufzeichnungen, usw. im Rahmen der Landwirtschaft von derzeit 10 Jahren, ein großes administratives Probleme für die Bauern dar. Laut Merkblatt der AMA beginnt die Laufzeit der Aufbewahrungspflicht mit dem Ende des Verpflichtungszeitraumes, woraus sich de facto eine Aufbewahrungspflicht von 17 (!) Jahren ergibt. Vor allem bei Betriebsübergaben gibt es derzeit keine diesbezügliche Aufklärung für die Bauern.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage