8408/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Huber, Ing. Westenthaler, Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die vorzeitige Entlassung eines Sexualstraftäters durch das Innsbrucker Oberlandesgericht

 

Bezugnehmend auf den nachstehenden Artikel aus der Kronenzeitung vom 18.04.2011 melden sich mehrfach besorgte Bürgerinnen und Bürger zu Wort, die es nicht verstehen können, wie ein Täter, dem der Missbrauch von sieben Kindern zur Last gelegt worden ist, vorzeitig entlassen werden kann. Dies gilt es zu hinterfragen. Zudem ist verallgemeinernd die Entwicklung der Zahlen bedingter Entlassungen zu überprüfen. Insbesondere erscheint von Interesse, ob dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft auch nach den Neuregelungen im Bereich der bedingten Entlassungen (Haftentlastungspaket) ausreichend Rechnung getragen wird. Dafür ist vor allem interessant, wegen welcher Delikte bedingt entlassene Täter verurteilt worden sind und wie bei diesen die Rückfallquote aussieht. 

 

http://www.krone.at/Tirol/Sextaeter_enthaftet_Innsbrucker_Eltern_bangen_um_Kinder-Zurueck_in_Siedlung-Story-259327

 

28.04.2011

Sextäter enthaftet: Innsbrucker Eltern bangen um Kinder

Zurück in Siedlung

Seit der Rückkehr eines mehr als 70-jährigen Sexualstraftäters aus der Haft in seine Innsbrucker Stadtwohnung ist dort die Aufregung groß. Da der Mann Kinder missbraucht hatte, sehen einige Eltern jetzt große Gefahr für ihren Nachwuchs. Zudem verstehen die Leute nicht, dass die Wohnung jahrelang freigehalten wurde.

 

Dieser Tage kehrte der Mann, der im Jahr 2007 vom Innsbrucker Oberlandesgericht endgültig zu acht Jahren Haft verurteilt worden war, in seine Stadtwohnung zurück. Das schlägt bei den Nachbarn teilweise ordentliche Wellen. Nicht wenige der Familien mit Kindern befürchten jetzt, dass diese in Gefahr sind.

Pensionist vorzeitig aus Haft entlassen

Der eigentlich in einer Innsbrucker Stadtwohnung wohnhafte Pensionist war im Jahr 2005 in Vietnam als mutmaßlicher mehrfacher Kinderschänder verhaftet worden. Dorthin hatte er sich einige Jahre zuvor abgesetzt, weil er von Interpol international zur Verhaftung ausgeschrieben war. Nach seiner Verhaftung wurde er nach Österreich abgeschoben und in Innsbruck, wo man ihm den Missbrauch von sieben Kindern zur Last legte, zu acht Jahren Haft verurteilt. Jetzt wurde er vorzeitig entlassen.

Alarmstufe Rot

"Wir können nicht verstehen, dass man diesen Mann jetzt wieder in die gleiche Wohnung einziehen lässt, obwohl in unserer Anlage viele Eltern mit Kindern wohnen", klagt ein empörter Nachbar. Er ist nicht der Einzige, der Angst um seinen Nachwuchs hat. Und dieser auch mit klaren Worten Nachdruck verleiht: "Wenn einem Kind hier etwas passieren sollte, dann herrscht für den Rückkehrer im Haus Alarmstufe Rot."

Außerdem ist vielen Bewohnern ein Rätsel, warum man diese Wohnung trotz der herrschenden Wohnungsnot selbst nach jahrelanger Abwesenheit freigehalten wurde. Sie möchten hier Aufklärung der Stadt.

 

 

Erinnernd an die schrecklichen Kinderschicksale ermahnen wir heute und solange, bis ausreichend Lehren aus den Fällen gezogen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder vor Missbrauch und Misshandlung getätigt werden und richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.

Mit welcher Begründung erfolgte die vorzeitige Entlassung des Täters in Innsbruck, dem man den Missbrauch von sieben Kindern zur Last legte und zu acht Jahren Haft verurteilt worden ist?

 

2.

Welche Auflagen, Weisungen, etc. wurden dem Täter auferlegt?

 

3.

Wie viele Personen wurden jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010 sowie bisher im Jahr 2011 bedingt entlassen?

 

4.

Wegen welcher Delikte sind die Personen verurteilt worden, die in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010 sowie bisher im Jahr 2011 bedingt entlassen wurden? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Jahren)

 

5.

Wie viele Personen wurden im Jahr 2009, 2010 und 2011 aufgrund des Haftentlastungspakets  vorzeitig entlassen? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Jahren und nach Delikten, wegen derer die Täter verurteilt worden sind)

 

6.

Wie viele Personen wurden im Jahr 2009, 2010 und 2011 entlassen, die nach der zuvor gelten Rechtslage, d.h. vor Inkrafttreten des Haftentlastungspakets, nicht hätten entlassen werden dürfen? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Jahren und nach Delikten, wegen derer die Täter verurteilt worden sind)

 

7.

Wie viele der Personen, die jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010 sowie bisher im Jahr 2011 bedingt entlassen worden sind, sind rückfällig geworden? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Jahren)

 

8.

Nach welchen Delikten haben sich die Rückfalltäter strafbar gemacht? (Bitte für jeden Täter aufgegliedert nach „Abgeurteilter Tat“ und „Rückfalltat“)