8410/J XXIV. GP
Eingelangt am
29.04.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen
und Kolleginnen
An die
Bundesministerin für Inneres und den Staatssekretär für
Integration betreffend Skandal
OSETO
In der
Anfragebeantwortung vom 29. April auf die parlamentarische Anfrage vom 1. März 2011
betreffend des Integrationsprojektes OSETO wird die Vorlage von
Zwischenberichten mit
folgender Aussage verweigert: "Für die inhaltliche und finanzielle
Überprüfung dieser Berichte
wurde
durch das Bundesministerium für Inneres der Österreichische
Integrationsfonds beauftragt.
Da
nur die inhaltliche Überprüfung des Berichts und nicht wie er dem
Wortlaut nach verfasst
wurde,
dem Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres zuzurechnen ist,
muss von einer
weiteren
Beantwortung der Frage auf vor dem Hintergrund der Veröffentlich (sic!)
der
Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Internet und dem damit verbundenen
Eingriff in
das verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Geheimhaltung
personenbezogener Daten
Abstand genommen werden."
Dazu ist
folgendes zu sagen: Wie dem Jahresbericht 2010 des Österreichischen
Integrationsfonds
zu entnehmen ist, kommen alleine im Jahr 2011 84 Prozent des Gesamtbudgets des
Österreichischen Integrationsfonds vom Bundesministerium für Inneres.
Dabei handelt es sich -
wohlgemerkt
- um Steuergelder und daher um öffentliche Gelder. Da — wie im
Antwortschreiben
ohnehin
eingestanden - der Österreichische Integrationsfonds mit der inhaltlichen
und
finanziellen Abwicklung und Überprüfung von Projekten wie OSETO
beauftragt ist und dafür
Steuergeld kassiert und darüber hinaus in Projekten wie OSETO Gelder der
österreichischen
Steuerzahler steckt, besteht sehr wohl ein begründetes Recht der
Öffentlichkeit, Einsicht in
Zwischen- und Endberichte zu erhalten. Sich also darauf hinauszureden, dass
nur die inhaltliche
Überprüfung des Berichts und nicht wie er dem Wortlaut nach verfasst
wurde, dem
Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres zuzurechnen ist, tut
hier - im Sinne des
Rechts der Steuerzahler zu erfahren, was mit deren Geld geschieht -
überhaupt nichts zur Sache.
Würde man dieses Argument gelten lassen, dann bräuchte die
Innenministerin gar keine Fragen
zum Thema Integration mehr zu beantworten, weil sie das Thema an ihren
Staatssekretär
"ausgelagert" hat. Welcher Unsinn! Sich dann auch noch auf das
verfassungsgesetzlich
gewährleistete "Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten"
hinauszureden ist dann
schon
fast peinlich, denn wer jemals mit Projekten und deren Abwicklung zu tun hatte,
weiß, dass
solche
personenbezogenen Daten bestenfalls im Anhang - beispielsweise zur Auflistung
von
KursteilnehmerInnen etc. zu finden sind. Im Bericht als solches findet sich
einfach eine
Darstellung
der im Berichtszeitraum erfolgten Aktivitäten und auch diese sind, im oben
genannten
Sinne, gerade im konkreten Fall, sehr wohl im Sinne des österreichischen
Steuerzahlers und damit
im Sinne der Öffentlichkeit. (Sollte in diesem Bericht tatsächlich
die eine oder andere persönliche
Datenangabe
erfolgen, was aber wie gesagt kaum der Fall sein dürfte, könnte diese
Datenzeile ja
ohnehin problemlos geschwärzt werden. Dass das geht und wie das geht,
wurde ja bereits
seinerzeit in einem Untersuchungsausschuss gezeigt. Es spricht daher
überhaupt nichts dagegen,
die
Zwischenberichte vorzulegen.
Aus dem eben
Dargestellten ergibt sich fast zwangsläufig der Eindruck, dass hier auf
Zeit gespielt
werden
soll und es erhebt sich berechtigt die Frage, was der Grund dafür sein
könnte, dass auf
Zeit
gespielt wird.
Aufgrund des
dargestellten Sachverhaltes ergeben sich für die
Abgeordneten an Sie als zuständige
Ministerin
sowie Ihren Staatssekretär zwangsläufig daher folgende
Anfrage:
1.
Wie lange dauert es durchschnittlich bei vom Österreichischen
Integrationsfonds betreuten
Projekten
bis das endgültige Prüfergebnis eines Projektes vorliegt? (Gemessen
ab dem
Zeitpunkt der Beendigung des Projektes)
2. Warum dauert es beim Projekt OSETO so lange, bis ein endgültiges Prüfergebnis vorliegt?
3.
In der Anfragebeantwortung vom 29. April 2011 steht, dass mit dem endgültigen
Prüfergebnis
im
Mai zu rechnen ist. Das Jahr wird weggelassen. Daraus ergibt sich die Frage: Im
Mai
welchen Jahres liegt das Prüfergebnis vor?
4.
In der Anfragebeantwortung vom 29. April 2011 steht, dass durch den
Projektträger sowohl
Zwischenberichte
als auch Zwischenabrechnungen zu den einzelnen Projekten gelegt wurden.
Daraus
ergibt sich die Frage: Wann genau wurden diese Zwischenberichte gelegt?
(Fällt
sicher nicht unter Datenschutz!) Wann wurden Zwischenabrechnungen gelegt?
5.
Da anzunehmen ist, dass erst nach akribischer Überprüfung
der Zwischenberichte und der
Zwischenabrechnungen
Fördergelder (=Gelder der Steuerzahler und daher von öffentlichem
Interesse) an OSETO bzw. den Projektträger von OSETO ausbezahlt wurden,
stellt sich die
Frage:
Wie lauten die Zwischenberichte und die Endabrechnungen im Originalwortlaut?
(Anmerkung: Es dürfen personenbezogene Daten im engen Sinne
selbstverständlich
geschwärzt werden)
6.
In der Anfragebeantwortung vom 29. April 2011 steht auch, dass im Februar
2010 ein Vor-
Ort-Besuch durch den Leiter der zuständigen Behörde erfolgte. Daraus
ergibt sich
konsequenterweise
folgende Frage: Um welchen Leiter welcher zuständigen Behörde
handelte
es
sich dabei? Handelte es sich dabei um Dr. Alexander Janda, den Leiter des
Österreichischen Integrationsfonds? (Wenn nein, um wen handelte es sich
dann? Wenn nein,
warum redet man sich dann in der Anfragebeantwortung vom 29. April 2011
bezüglich der
Nichtvorlage
von Zwischenberichten unter anderem darauf hinaus, dass für die
inhaltliche und
finanzielle
Überprüfung der Österreichische Integrationsfonds zuständig
ist bzw. sei?