8410/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und Kolleginnen

An die Bundesministerin für Inneres und den Staatssekretär für Integration betreffend Skandal
OSETO

In der Anfragebeantwortung vom 29. April auf die parlamentarische Anfrage vom 1. März 2011
betreffend des Integrationsprojektes OSETO wird die Vorlage von Zwischenberichten mit
folgender Aussage verweigert: "Für die inhaltliche und finanzielle Überprüfung dieser Berichte
wurde durch das Bundesministerium für Inneres der Österreichische Integrationsfonds beauftragt.
Da nur die inhaltliche Überprüfung des Berichts und nicht wie er dem Wortlaut nach verfasst
wurde, dem Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres zuzurechnen ist, muss von einer
weiteren Beantwortung der Frage auf vor dem Hintergrund der Veröffentlich (sic!) der
Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Internet und dem damit verbundenen Eingriff in
das verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten
Abstand genommen werden."

Dazu ist folgendes zu sagen: Wie dem Jahresbericht 2010 des Österreichischen Integrationsfonds
zu entnehmen ist, kommen alleine im Jahr 2011 84 Prozent des Gesamtbudgets des
Österreichischen Integrationsfonds vom Bundesministerium für Inneres. Dabei handelt es sich -
wohlgemerkt - um Steuergelder und daher um öffentliche Gelder. Da — wie im Antwortschreiben
ohnehin eingestanden - der Österreichische Integrationsfonds mit der inhaltlichen und
finanziellen Abwicklung und Überprüfung von Projekten wie OSETO beauftragt ist und dafür
Steuergeld kassiert und darüber hinaus in Projekten wie OSETO Gelder der österreichischen
Steuerzahler steckt, besteht sehr wohl ein begründetes Recht der Öffentlichkeit, Einsicht in
Zwischen- und Endberichte zu erhalten. Sich also darauf
hinauszureden, dass nur die inhaltliche
Überprüfung des Berichts und nicht wie er dem Wortlaut nach verfasst wurde, dem
Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres zuzurechnen ist, tut hier - im Sinne des
Rechts der Steuerzahler zu erfahren, was mit deren Geld geschieht - überhaupt nichts zur Sache.
Würde man dieses Argument gelten lassen, dann bräuchte die Innenministerin gar keine Fragen
zum Thema Integration mehr zu beantworten, weil sie das Thema an ihren Staatssekretär
"ausgelagert" hat. Welcher Unsinn! Sich dann auch noch auf das verfassungsgesetzlich
gewährleistete "Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten" hinauszureden ist dann
schon fast peinlich, denn wer jemals mit Projekten und deren Abwicklung zu tun hatte, weiß, dass
solche personenbezogenen Daten bestenfalls im Anhang - beispielsweise zur Auflistung von
KursteilnehmerInnen etc. zu finden sind. Im Bericht als solches findet sich einfach eine
Darstellung der im Berichtszeitraum erfolgten Aktivitäten und auch diese sind, im oben genannten
Sinne, gerade im konkreten Fall, sehr wohl im Sinne des österreichischen Steuerzahlers und damit
im Sinne der Öffentlichkeit. (Sollte in diesem Bericht tatsächlich die eine oder andere persönliche
Datenangabe erfolgen, was aber wie gesagt kaum der Fall sein dürfte, könnte diese Datenzeile ja
ohnehin problemlos geschwärzt werden. Dass das geht und wie das geht, wurde ja bereits
seinerzeit in einem Untersuchungsausschuss gezeigt. Es spricht daher überhaupt nichts dagegen,
die Zwischenberichte vorzulegen.


 

Aus dem eben Dargestellten ergibt sich fast zwangsläufig der Eindruck, dass hier auf Zeit gespielt
werden soll und es erhebt sich berechtigt die Frage, was der Grund dafür sein könnte, dass auf
Zeit gespielt wird.

Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes ergeben sich für die Abgeordneten an Sie als zuständige
Ministerin sowie Ihren Staatssekretär zwangsläufig daher folgende

 

Anfrage:

1.              Wie lange dauert es durchschnittlich bei vom Österreichischen Integrationsfonds betreuten
Projekten bis das endgültige Prüfergebnis eines Projektes vorliegt? (Gemessen ab dem
Zeitpunkt der Beendigung des Projektes)

2.      Warum dauert es beim Projekt OSETO so lange, bis ein endgültiges Prüfergebnis vorliegt?

3.      In der Anfragebeantwortung vom 29. April 2011 steht, dass mit dem endgültigen Prüfergebnis
im Mai zu rechnen ist. Das Jahr wird weggelassen. Daraus ergibt sich die Frage: Im Mai
welchen Jahres liegt das Prüfergebnis vor?

4.      In der Anfragebeantwortung vom 29. April 2011 steht, dass durch den Projektträger sowohl
Zwischenberichte als auch Zwischenabrechnungen zu den einzelnen Projekten gelegt wurden.
Daraus ergibt sich die Frage: Wann genau wurden diese Zwischenberichte gelegt? (Fällt
sicher nicht unter Datenschutz!) Wann wurden Zwischenabrechnungen gelegt?

5.      Da anzunehmen ist, dass erst nach akribischer Überprüfung der Zwischenberichte und der
Zwischenabrechnungen Fördergelder (=Gelder der Steuerzahler und daher von öffentlichem
Interesse) an OSETO bzw. den Projektträger von OSETO ausbezahlt wurden, stellt sich die
Frage: Wie lauten die Zwischenberichte und die Endabrechnungen im Originalwortlaut?
(Anmerkung: Es dürfen personenbezogene Daten im engen Sinne selbstverständlich
geschwärzt werden)

6.      In der Anfragebeantwortung vom 29. April 2011 steht auch, dass im Februar 2010 ein Vor-
Ort-Besuch durch den Leiter der zust
ändigen Behörde erfolgte. Daraus ergibt sich
konsequenterweise folgende Frage: Um welchen Leiter welcher zuständigen Behörde handelte
es sich dabei? Handelte es sich dabei um Dr. Alexander Janda, den Leiter des
Österreichischen Integrationsfonds? (Wenn nein, um wen handelte es sich dann? Wenn nein,
warum redet man sich dann in der Anfragebeantwortung vom 29. April 2011 bezüglich der
Nichtvorlage von Zwischenberichten unter anderem darauf hinaus, dass für die inhaltliche und
finanzielle Überprüfung der Österreichische Integrationsfonds zuständig ist bzw. sei?