8475/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend ÖBB Dienstbekleidung Ausschreibung 2008 - das bittere Ende: Bis zu 1,35 Mio Euro der ÖBB im Huber-Nigl-Grasser-Umfeld versenkt

 

 

Zwischen öffentlichen Auftraggebern auf Bundesebene und diversen Firmen eines Herrn Christian Jagerhofer, Fotograf der legendären Homepage von Karl-Heinz Grasser, bestanden jahrelang auffällig zahlreiche, für Jagerhofer lukrative Geschäftsbeziehungen.

 

Jagerhofer – ÖBB - Huber/Nigl

 

Bereits Anfang 2010 musste die Anfragestellerin im Rahmen einer Parlamentarischen Anfrage eine besonders merkwürdige und für die Allgemeinheit teure dieser Geschäftsbeziehungen thematisieren: Die Causa ÖBB-Dienstbekleidung – Bardi GmbH, vorm. Foccini Trade GmbH (vgl. 4802/J XXIV.GP).

Der Auftrag zu dieser Großbeschaffung der ÖBB wurde nach monatelangen Vorarbeiten noch unmittelbar vor dem Abgang von ÖBB-Chef Martin Huber am 3.3.2008 mit einem Rahmenvertrag (122/4600014722) mit den Unterschriften von Huber und dem damaligen ÖBB-DLG/Personal- und Einkaufs-Chef und Huber-Freund Franz Nigl fixiert. Dies trotz offensichtlich fehlender Qualifikation und Erfahrung des ausgewählten Anbieters, trotz offensichtlicher Bonitätsprobleme und schlechter Kreditschutz-Ratings dieses Anbieters samt entsprechenden Warnungen. Auch dass Jagerhofer, Huber und Nigl u.a. über gemeinsames Schifahren und Reisen in freundschaftlichem Verhältnis standen, war rund um dieses Datum bereits medienöffentlich bekannt.

 

Die erwähnte Anfrage der Grünen blieb seitens der Verkehrsministerin ohne inhaltliche Antwort (vgl. 4745/AB XXIV.GP); allerdings konnten die ÖBB nicht umhin, wesentliche Anfrageinhalte medienöffentlich zu bestätigen.

Während die ÖBB-Spitze aber damals – März 2010 – noch verbreiten ließ, es sei nichts falsch gelaufen, wird den ÖBB aus diesem „Geschäft unter Freunden“ absehbar ein Schaden von bis zu 1,35 Mio Euro entstehen, für den letztlich die Bahnkunden und die Allgemeinheit finanziell geradestehen werden müssen.


 

Warum blieben ÖBB so auffällig untätig?

 

Die damalige Anfragestellung der Grünen erfolgte aufgrund der auffälligen persönlichen Beziehungsgeflechte der bei Auftraggeber (ÖBB) sowie Auftragnehmer (Bardi/Foccini) federführenden Personen, aufgrund der offensichtlich fehlenden Qualifikation und Erfahrung des ausgewählten Anbieter-Unternehmens, der missachteten Bonitätsprobleme und Warnungen aus Kreditschutz-Kreisen.

Vor allem aber aufgrund der sachlich unerklärlichen Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt von den ÖBB noch keinerlei wirksame rechtliche Schritte erfolgt waren, um wenigstens den drohenden finanziellen Schaden aus diesem „Geschäft“ abzuwehren bzw zu minimieren! Und das

·         zwei Jahre nach ersten medienöffentlichen Hinweisen auf problematische Aspekte dieses unter dem damaligen ÖBB-Chef Martin Huber und des damaligen ÖBB-DLG-Chef Franz Nigl eingefädelten 1,35 Mio Euro-Geschäfts,

·         eindreiviertel Jahre nachdem offenbar ÖBB-Aufsichtsratschef Pöchhacker von den entsprechenden Rahmenverträgen von befasster interner ÖBB-Stelle schriftlich informiert wurde (der Informant musste in Frühpension gehen),

·         über ein Jahr, nachdem ein Allgemeinmediziner schriftlich gesundheitlich bedenkliche Folgen des Tragens der gelieferten Dienstbekleidung festgehalten hatte,

·         fast ein Jahr, nachdem die ÖBB als Besteller die gutachterliche Bestätigung vorliegen hatten, dass die gelieferte Dienstbekleidung zahlreiche Qualitätsmängel aufwies und nicht den vertraglich vereinbarten Fertigungsvorschriften entsprach,

·         trotz gravierender Lieferschwierigkeiten des Lieferanten,

·         auch noch Monate nach dem Konkurs der kurz davor noch von Foccini Trade GmbH in Bardi GmbH umbenannten Firma am 29.12.2009.

 

Vielmehr gelang es der 2008 bestellenden ÖBB-Infrastruktur(-Betrieb) AG mit Vertrag vom 7.9.2009 sogar noch, das zu diesem Zeitpunkt längst offenkundig bedenklich verlaufende Geschäft konzernintern per Zession an die ÖBB-Personenverkehr AG weiterzureichen.

 

Erst als nach der Parl. Anfrage der Grünen die Causa nicht länger zu verschleiern war, platzierten die ÖBB am 29.3.2010 mit Schreiben der RA-Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner beim Handelsgericht Wien wenigstens nachträglich eine „Forderungsanmeldung im Konkurs“ und beantragten die „Anberaumung einer nachträglichen Prüfungstagsatzung“.

 

ÖBB-Dienstbekleidungsauftrag 2008 – Mängel und Fragwürdigkeiten

 

In diesem Anwaltsschreiben werden die einzelnen Mängel der gelieferten Personenverkehrs-Uniformen auf Basis von Schreiben bzw Gutachten von 6.2.2009, 29.4.2009 und 12.5.2009 aufgelistet, darunter sehr sparsam ausgeführte,mangelhafte Nähte ebenso wie eine starke Pilling-Bildung (= Fussel) „bereits nach einigen Wochen bis wenigen Monaten“. Die Ware war also, soweit sie überhaupt und ohne Schäden und Verschmutzung einlangte, nur für eine kurze Einsatzzeit brauchbar.

Zugleich geht aus diesem Schreiben hervor, dass trotz dieser groben Mängel nahezu die gesamte vereinbarte Summe (1,3296 von 1,3506 Mio Euro) von den ÖBB an Jagerhofer/Foccini bezahlt worden war. Wegen „im Verhältnis zur Auftragssumme 50%-igen Minderwert“ wurde nachträglich eine Forderung von 634.370,43 im Konkursverfahren „Bardi GmbH“ GZ 2 S 187/09a (Gläubigerforderungen insges. fast 3,1 Mio Euro) beim Handelsgericht Wien angemeldet. Diese wurde bei der nachträglichen Prüfungstagsatzung (20.4.2010) wegen fehlenden Titels und nötiger Sachverhaltsklärung bestritten.

Die ÖBB könnten somit ohne jeden Abschlag auf dem vollen Schaden sitzen bleiben, da es kaum zu widerlegen sein dürfte, dass führende ÖBB-Repräsentanten aktiv am Zustandekommen des Deals in genau dieser Form beteiligt waren, weiters weil sowohl bei der in Konkurs gegangenen Firma Bardi GmbH als auch bei den weiteren in Konkurs befindlichen Firmen und Beteiligungen von Herrn Jagerhofer als auch bei ihm selbst (Privatkonkurs, Forderungen ca 3 Mio Euro, kein „werthaltiges Privatvermögen“) kaum mehr etwas zu holen sein wird.

 

Einem Schreiben der Rechtsanwältin von Christian Jagerhofer (28.9.2010) zufolge umfasst der Rahmenvertrag ÖBB-Bardi/Jagerhofer weiters 120.000 Uniformen, was angesichts eines Gesamt-Personalstands von rund 45.000 Bediensteten im ÖBB-Konzern, seinerzeit maximal ca. 14.000 im Bereich des Personenverkehrs und nur rund 2.000 ZugbegleiterInnen als eigentliche Auftrags-Zielgruppe höchst erklärungsbedürftig scheint.

 

Aufgrund des finanziellen Zustands der Bardi GmbH hätte 2007/08 eigentlich kein Geschäft mehr zustande kommen dürfen, wie anhand vieler Fakten belegbar ist.

Wieso all diese Fakten den ÖBB bzw. den dort entscheidend Handelnden von ÖBB-Chef Huber und ÖBB-DLG-Chef Nigl abwärts verborgen geblieben sind bzw. von diesen ignoriert wurden, ist ebenfalls dringend erklärungsbedürftig.

 

Auszugsweise belegt ein im Zusammenhang mit dem Konkursverfahren beauftragtes Sachverständigengutachten (DDr. Altenberger, 26.11.2010; in der Folge „Gutachten“) „in der Strafsache AZ 27 St 47/10 s gegen Christian Jagerhofer wegen §§ 133 Abs 1 und 2 zweiter Fall, 156 Abs 2 , 159 Abs 1 und 2, 161 StGB“ folgende Fakten:

·         Das Unternehmen Bardi GmbH vorm. Foccini war anhand der Bilanzen etc betrachtet spätestens (!) 2007 (! also vor ÖBB-Vertragsabschluss!) nachhaltig zahlungsunfähig – Eintritt und Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit (Gutachten S. 30, 31, 42, 49)

·         Das Nettoumlaufvermögen war bereits seit 2003 (!) stets negativ und „wurde offenbar durch die sogenannte „Loch-auf-Loch-zu“-Methode durch die laufenden Erlöse überbrückt.“ (Gutachten S.43)

·         Es lag „an allen Bilanzstichtagen jedenfalls ab 2003 erhebliche wirtschaftliche Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor“ (Gutachten S.46)

·         „... sind die Bilanzen 2007 und 2008 und die Erfolgsrechnungen 2007 und 2008 um den Betrag von TEUR 394 bzw TEUR 91 erheblich geschönt worden.“ (Gutachten S.46) Der Jahresabschluss 2008 wurde erst gar nicht mehr zum Firmenbuch eingereicht.

·         „Verschleudern von Vermögensbestandteilen“, untituliert entnommene Beträge, (wertlose theoretische) Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen im Gegenzug zu (realen praktischen) Barmittel-Abflüssen an diese (Gutachten S.43, 46)

·         übermäßiger Aufwand – extrem hoher Kfz-Aufwand bis über 40% des Personalaufwandes, zB bei 5 Dienstnehmern Aufwand für 4 Autos (Audi, BMW, Porsche) verbucht (Gutachten S.47)

·         „Aus dem Anlageverzeichnis ist noch am 18.12.2007 der Zugang eines Porsche Carrera 4 Cabrio um EUR 73.398,47 abzuleiten.“ – zu einem Zeitpunkt, zu dem einerseits die Firma bereits nachhaltig überschuldet war, andererseits aber gerade der (kurzfristig) rettende ÖBB-Großauftrag im Kommen war – wusste Jagerhofer vorweg von der Entscheidung zu seinem Gunsten? (Gutachten S.47)

·         Der ÖBB-Vertrag scheint zugunsten einer Landes-Raiffeisenbank (NÖ) zediert worden zu sein, was zur Absicherung des Firmenrahmens diente (und existenziell nötig war), aber das Bank-Entgegenkommen scheint rein wirtschaftlich schwer nachvollziehbar.

·         Fragwürdige bzw. falsche Angaben des Bardi-Hauptakteurs zu den Beziehungen bzw. angeblichen Unabhängigkeiten und Umsätzen zwischen einzelnen Firmen im Geflecht wie Bardi und Besson (Gutachten S.7, 39, 40), zu Verträgen zwischen diesen (S.39,40), zur angeblichen Unabhängigkeit zwischen Bardi/Jagerhofer und LM Trade/Bernhard Wieland (wobei Wieland 1998-2000 Jagerhofers Vorgänger als Geschäftsführer der Bardi-Vorgängerfirma Foccini Trade GmbH, 2000-2001 dessen Co-Geschäftsführer ebendort und 1998-2001 Gesellschafter wie dieser war); ergänzt durch wechselseitige aber nicht widerspruchsfreie Unterstützungs- bzw. Entlastungsversuche der (angeblich in getrennten Sphären wirtschaftenden) Herren Jagerhofer und Mag. Krainz (S.39, 40).


 

Es stellt sich die Frage, wie die ÖBB ein solches Unternehmen und einen solchen Ansprechpartner beurteilten und für einen Großauftrag für geeignet erkennen konnten (Ing. Nigl medienöffentlich dazu: „Bestbieter“), obwohl dieses also von 2003 bis zur Konkurseinbringung am 29.12.2009 niemals rechnerisch positiv war und nachhaltig keine Gewinne erwirtschaften konnte, wie im erwähnten Gutachten (S.38, 40, 42, 49) ausgeführt. Dass das Unternehmen nicht nur selbst wirtschaftlich schwach aufgestellt, sondern auch noch in ein merkwürdiges semi-transparentes Netzwerk vergleichbar brustschwacher Pleite-Firmen mit immer denselben federführenden Akteuren eingebettet war, kann der Auftraggeberseite ebenfalls schwerlich verborgen geblieben sein.

Es sei denn, all diese Fakten spielten aus Freundschafts- oder anderen Gründen keine Rolle – darauf spielt auch das besagte Gutachten an, wenn es (S.40, eigene Hervorhebung) wörtlich ausführt: „Im Jahr 2008 wurde ein Rahmenvertrag mit der ÖBB geschlossen, welcher auch zur Sanierung hätte beitragen können BZW. SOLLEN. (...)“

 

Der Gutachter nimmt sich (vgl Gutachten S.40/41) bezüglich dieses ÖBB-„Geschäfts“ von Jagerhofer/Foccini/Bardi auch sonst kein Blatt vor den Mund, spricht etwa von auffälligen Stornobuchungen. „Geschäft“ unter Anführungszeichen deshalb, weil dadurch zwar der Umsatz 2008 gegenüber 2007 fast verdoppelt wurde, zugleich aber der Jahresverlust erhöht (!) wurde. „Es ist jedenfalls ein erheblicher Mangel in der kaufmännischen Gebarung bzw. im internen Kontrollsystem (obligatorisch gemäß §22 GmbHG), wenn langfristige Verträge, die von existenzieller Bedeutung für die Gesellschaft sein sollen (Besson, ÖBB) ohne ein effizientes Kontrollsystem (...) überhaupt abgeschlossen werden.“

 

Umsomehr hätte ebendies wohl auch für die ÖBB-Akteure und ihre Beaufsichtiger aus Aufsichtsrat und Staatskommissärs-Kreisen gelten müssen.

 

Jagerhofer im Hochegger-Grasser-Freundesnetz

 

Eine weitere Dimension der Causa Christian Jagerhofer/Bardi GmbH vorm. Foccini Trade GmbH ist die enge Verflechtung mit weiteren in aller Munde befindlichen Wegbegleitern und Netzwerkpartnern von BM a.D. Mag. Karl-Heinz Grasser wie Peter Hochegger oder Wolfgang Krainz, welcher in die legendäre Grasser-Homepage-Affäre involviert und auch bei der Nachfolgefirma von Hochegger.com wieder in führender Funktion tätig ist.

Das oben erwähnte Gutachten DDr. Altenberger aus dem Jagerhofer-Strafverfahren listet insgesamt zehn „nahestehende Unternehmen“ auf (Foccini International Inc., LM Trade, Santhia Restaurationsbetriebs GmbH, Alina Trade GmbH i.L., Master’s Sport GmbH, Rudolf Souval GmbH, Brainbox Werbeagentur GmbH i.L., Besson Sportswear GmbH – nicht zu verwechseln mit Besson Sports, Como Textilhandels GmbH i.L., Face 2 Face Beverages GmbH, Jagerhofer&Wieland OEG – bis 2010 im Firmenbuch), die nahezu durchwegs entweder in Konkurs oder in Liquidation sind. Christian Jagerhofer behauptete jeweils keinen Einfluss auf deren Geschäftsführung zu haben, war aber durchwegs „entweder Geschäftsführer oder über die Foccini Trade GmbH indirekt Gesellschafter (...). Auch Bernhard Wieland und Mag. Wolfgang Krainz bekleideten mehrere Funktionen.“ (vgl Gutachten S.6, 7)

Es bestehen im Rahmen dieses Geflechts zahlreiche Konten- und Zahlungsbeziehungen der Bardi/Foccini, oft zweifelhaften Charakters. Der Gutachter DDr. Altenberger hält (vgl Gutachten S.24) fest „dass ... ein ähnliches Muster erkennbar ist. In den ersten Jahren wurden zahlreiche Forderungen der Bardi GmbH gegenüber dem jeweiligen Unternehmen aufgebaut, indem Zahlungen an oder für diese Unternehmen von der Bardi GmbH geleistet worden sind. Diese Forderungen wurden dann meist wertberichtigt und ausgebucht bzw. wurde versucht, im Wege von – teilweise nicht nachvollziehbaren bzw. nicht dokumentierten – Gegenverrechnungen des Saldo zu reduzieren.“

Beispielhaft treten weiters zB 2003 und 2004 auffällige Buchungen unter den Bezeichnungen „Fototätigkeiten“ sowie „Webseite“ zugunsten von Christian Jagerhofer zutage (vgl Gutachten S.9,10), auch erfolgen mehrere Buchungen zB zugunsten der OEG.


Weiters kann in einer finanziell für das Unternehmen bereits extrem heiklen Situation 2007 plötzlich ein Bankkredit durch eine „Rückzahlung“ von 162.000 Euro deutlich reduziert werden, wobei die Herkunft dieser Summe völlig im Unklaren bleibt (vgl Gutachten S.11).

Der Gutachter spricht im Zuge einer langen Auflistung von fragwürdigen Buchungen, erkennbar nicht betrieblich sondern privat veranlassten Buchungen, vermutlichen Scheinrechnungen, großdimensionierten Bareinzahlungen und -abhebungen etc. in 2008 und 2009 wörtlich von „weiteren ‚Unregelmäßigkeiten‘.

 

- Causa Foccini:

 

2003-2009 war Hochegger als PR-Agentur für die Presse rund um den Börsengang der Jagerhofer-Firma Foccini zuständig. Statt Geld erhielt Hochegger Aktien von Foccini Int. im Wert von ca. 100.000 Euro.

Zum Jahreswechsel 2007/2008 taucht im Zuge der oben bereits erwähnten mutmaßlichen Bilanzmanipulationen am 31.12.2007 eine forderungsreduzierende „Ausbuchung Hochegger“ von 23.544 Euro in den Foccini-Trade-Büchern auf, die am 1.1.2008 wieder eingebucht wird. Der Gutachter DDr. Altenberger hält dazu fest „Ob es sich um eine Scheinbuchung gehandelt hat, konnte nicht eruiert werden.“

Mit 30.6.2009 wird eine Forderung von 66.000 Euro verlusterhöhend ausgebucht – Forderungsverzicht laut Hochegger im Zuge der Abtretung der kanadischen Foccini Int. an Christian Jagerhofer. Der Text dazu in den Büchern/Belegen lautet Ausbuchung laut Vereinbarung/Verkauf 30.6.2009 (vgl Gutachten S.18).

 

 

Vor dem Hintergrund dieser intensiven Verflechtungen und Geldflüsse mit Beteiligung von Christian Jagerhofer und Freunden erscheint die Causa ÖBB-Dienstbekleidung als Spitze eines Eisbergs, wobei höchste von SPÖ und ÖVP stets geschonte ÖBB-Repräsentanten wie Martin Huber und Franz Nigl mit Aufsichtsratspräsident Pöchhacker, weitere Zuschauer-Aufsichtsräte und -Staatskommissäre, großzügige große Banken sowie alte Bekannte aus dem Grasser-Hochegger-Netzwerk in auffälliger Intensität in den Blick geraten.

 

Umso dringender müssen wenigstens jetzt diese Zusammenhänge und Machenschaften und vor allem auch die politische Verantwortung dafür aufgeklärt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.    Wie erklären Sie, dass die ÖBB mit den ehemaligen Spitzenmanagern Martin Huber und Franz Nigl 2008 mit der Firma „Foccini Trade GmbH“ eines sowohl mit Huber als auch Nigl persönlich befreundeten Serienpleitiers aus dem Netzwerk Karl-Heinz Grassers einen Großauftrag in Millionenhöhe abschlossen, obwohl diese Firma nicht nur über keine entsprechenden Erfahrungen verfügte, sondern vor allem zum Zeitpunkt der Anbahnung und erst recht des Vertragsabschlusses nachgewiesenermaßen längst nachhaltig zahlungsunfähig und im Zustand der Konkursverschleppung war und entsprechende Warnungen von Kreditschutzverbänden etc vorlagen?

 

2.    Wie erklären Sie insbesondere angesichts der Feststellung des Gutachters im Strafverfahren gegen Christian Jagerhofer „Es ist jedenfalls ein erheblicher Mangel in der kaufmännischen Gebarung bzw. im internen Kontrollsystem (obligatorisch gemäß §22 GmbHG), wenn langfristige Verträge, die von existenzieller Bedeutung für die Gesellschaft sein sollen (Besson, ÖBB) ohne ein effizientes Kontrollsystem (...) überhaupt abgeschlossen werden.“, dass die ÖBB, die wohl hoffentlich anders als die Firmenkonstrukte von Jagerhofer&Friends über ein solches Kontrollsystem verfügen, dennoch den Dienstbekleidungs-Großauftrag mit Foccini Trade abschlossen?

 

3.    Können Sie ausschließen, dass dieser Auftrag wissentlich der finanziellen Probleme der Bardi GmbH vom ÖBB Vorstand (Mag. Huber und Ing. Nigl), dem Unternehmen Bardi GmbH als „freundschaftlicher Rettungsanker“ zugeworfen wurde, wie auch vom Gutachter in seinem Gutachten in der Strafsache AZ 27 St 47/10 s gegen Christian Jagerhofer angedeutet?

 

4.    Wenn nein warum nicht?

 

5.    Wie erklären Sie angesichts der Fakten, dass die ÖBB noch im März 2010, als dieses Skandalgeschäft und ein Teil seiner Umstände aufflog, öffentlich über Sprecher wörtlich behaupten ließen, es sei nichts Rechtliches falsch gelaufen?

 

6.    Wie erklären Sie, dass die ÖBB nach den ersten medienöffentlichen Hinweisen auf problematische Aspekte dieses unter dem damaligen ÖBB-Chef Martin Huber und dem damaligen ÖBB-DLG-Chef Franz Nigl eingefädelten 1,35 Mio Euro-Geschäfts zwei Jahre lang keine wirksamen rechtlichen Schritte zur Minimierung des potenziellen Schadens unternommen hatten und diese erst nach Bekanntwerden der Causa im Rahmen der Parl. Anfrage 4802/J XXIV.GP im März 2010 gesetzt wurden?

 

7.    Wie erklären Sie weiters, dass die ÖBB - nachdem offenbar ÖBB-Aufsichtsratschef Pöchhacker von den entsprechenden Rahmenverträgen von befasster interner ÖBB-Stelle schriftlich informiert wurde (der Informant musste in Frühpension gehen) – immer noch eindreiviertel Jahre lang keine wirksamen rechtlichen Schritte zur Minimierung des potenziellen Schadens unternommen hatten?

 

8.    Wie erklären Sie weiters, dass die ÖBB, nachdem ein Allgemeinmediziner schriftlich gesundheitlich bedenkliche Folgen des Tragens der gelieferten Dienstbekleidung (!) festgehalten hatte, weiterhin noch über ein Jahr lang keine wirksamen rechtlichen Schritte zur Minimierung des potenziellen Schadens unternommen hatten?

 

9.    Wie erklären Sie weiters, dass die ÖBB, nachdem ihr als Besteller bereits die gutachterliche Bestätigung (!) vorlag, dass die gelieferte Dienstbekleidung zahlreiche Qualitätsmängel aufwies und nicht den vertraglich vereinbarten Fertigungsvorschriften entsprach, dennoch noch fast ein Jahr lang keine wirksamen rechtlichen Schritte zur Minimierung des potenziellen Schadens unternommen hatten?

 

10.  Wie erklären Sie weiters, dass die ÖBB auch trotz gravierender Lieferschwierigkeiten des Lieferanten noch monatelang keine wirksamen rechtlichen Schritte zur Minimierung des potenziellen Schadens unternommen hatten?

 

11.  Wie erklären Sie, dass die ÖBB selbst noch nach dem Konkurs der kurz davor noch von Foccini Trade GmbH in Bardi GmbH umbenannten Firma am 29.12.2009 weitere Monate lang keine wirksamen rechtlichen Schritte zur Minimierung des potenziellen Schadens unternommen hatten?

 

12.  Was haben Ihnen bzw. ggf. Ihrem Vorgänger Ihre VertreterInnen im Aufsichtsrat und Ihre Staatskommissäre a) über die Causa Dienstbekleidung, b) über die unbegreifliche Untätigkeit in der ÖBB beim Abwenden des Schadens berichtet?

 

13.  Welche Straftatbestände a) für das damalige ÖBB-Management, b) für sonstige zB in der Aufsicht Beteiligte bzw. Untätige könnten vorliegen und wie werden Sie dafür sorgen, dass Beteiligte bzw. untätige Zu- oder Wegschauer diesbezüglich zur Verantwortung gezogen werden?


 

14.  Wie erklären Sie, dass – wie von der Rechtsanwältin des Auftragnehmers offenbar unwidersprochen festgehalten -für maximal 13.000 ÖBB-PV-Bedienstete, darunter nur ein kleiner Teil ZugbegleiterInnen, 120.000 Uniformen beschafft wurden?

 

15.  Sind bei der Auftragsvergabe der ÖBB an Foccini Trade GmbH die vergaberechtlichen Bedingungen lückenlos eingehalten worden?

 

16.  Wenn ja, wie erfolgte diese Auftragsvergabe im einzelnen?

 

17.  Wenn nein, in welcher Weise nicht und welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen bzw. werden Sie daraus ziehen?

 

18.  In welcher Weise haben die ÖBB vor Auswahl und Vertragsabschluss das Unternehmen Foccini Trade GmbH konkret wirtschaftlich geprüft und beurteilt?

 

19.  Wie konnte bei dieser Prüfung – falls eine solche stattgefunden hat – den ÖBB verborgen bleiben, dass das als Auftragnehmer in Frage stehende Unternehmen seit 2003 überschuldet, nie rechnerisch positiv und somit konkurs-überreif war?

 

20.  Wie konnten bei dieser Prüfung die gutachterlich bestätigten wiederholten Bilanzmanipulationen verborgen bleiben?

 

21.  Falls gar keine Prüfung stattgefunden hat, was eigentlich als einzige schlüssige Begründung vorstellbar ist – wie erklären Sie dies?

 

22.  Wer trägt a) im ÖBB-Management, b) im ÖBB-Aufsichtsrat, c) im BMVIT die Verantwortung dafür, dass seitens der ÖBB ohne die nötigen Prüfungen Aufträge im Umfang von weit über 1 Mio Euro vergeben werden können?

 

23.  Wer trägt dafür a) im ÖBB-Management, b) im ÖBB-Aufsichtsrat, c) im BMVIT die Verantwortung dafür, dass seitens der ÖBB bei einem solchen spektakulär danebengegangen Auftrag bis zur allerletzten Minute und bis nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Danebengehens mit wirksamen Schritten zugewartet wird, die den Schaden begrenzen helfen?

 

24.  Wie anders als mit einem gezielten Zusammenspiel von ÖBB-Beteiligten und beteiligter Bank ist erklärbar, dass der ÖBB-Vertrag zugunsten einer Landes-Raiffeisenbank zediert wurde und dadurch ein weiteres Mal der Firmenrahmen des längst überschuldeten Auftragnehmers abgesichert und sein Konkurs aufgeschoben wurde, was für möglichst langes „Nicht-Auffliegen“ dieses ÖBB-Skandal-Deals nützlich war?

 

25.  Wie erklären Sie, dass der Geschäftsführer des auftragnehmenden Unternehmens trotz nachhaltiger Zahlungsunfähigkeit noch im Dezember 2007 namens der Firma einen teuren Sportwagen – Porsche Carrera 4 Cabrio, 73.398,47 Euro - anschaffen konnte – wusste er womöglich aus befreundeter Quelle in den ÖBB oder gar im BMVIT schon Monate vorab, dass er den finanziell „lebensrettenden“ ÖBB-Dienstbekleidungs-Auftrag verlässlich erhalten würde?

 

26.  Welche Konsequenzen aus den neu öffentlich bekannt gewordenen Informationen zur ÖBB-Dienstbekleidungscausa werden Sie nach den zahlreichen erklärungsbedürftigen Vorgängen bei den ÖBB (MAV-Cargo-Kauf-Nebengeräusche, ...) insbesondere gegenüber dem ÖBB-Aufsichtsratsvorsitzenden bis wann ziehen?

 

27.  Falls Sie weiterhin keine Konsequenzen ziehen wollen – warum nicht?