8572/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Causa Kerbler

 

 

Der Anfragebeantwortung 1610/AB XXIV. GP zur schriftlichen Anfrage 1522/J XXIV. GP betreffend „Christian K. – Mörder des Südtiroler Freiheitskämpfers Luis Amplatz“ konnte entnommen werden:

„(…) Gegen den österreichischen Staatsbürger Christian Heinrich K. besteht derzeit kein internationaler Haftbefehl eines österreichischen Gerichtes. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat am 28. Februar 1977 den Widerruf der internationalen Fahndung und die Umwandlung in eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung beim Landesgericht Innsbruck beantragt und diese seither verlängert. (…)“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

  1. Wurde gegen Christian Kerbler in Österreich jemals ein Verfahren eröffnet?
  2. Wenn ja, wann?
  3. Wenn ja, aus welchem Grund?
  4. Wenn ja, wie wurde weiter verfahren?
  5. Warum hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck am 28. Februar 1977 die internationale Fahndung widerrufen?
  6. Warum wurde eine Umwandlung in eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung beim Landesgericht Innsbruck beantragt?
  7. Wird Herr Kerbler nach wie vor von Interpol gesucht?
  8. Wenn ja, warum?
  9. Gibt es im Zusammenhang mit der Suche nach Kerbler irgendeine Form der internationalen Zusammenarbeit?
  10. Wenn ja, welche?