8720/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.06.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend unrichtige Medieninformation der Staatsanwaltschaft Wien im Fall "Kampusch"

 

 

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Mag. Gerhard Jarosch, hat die Tätigkeit der sogenannten "Kampuschkommission" im August 2009 gegenüber dem "Kurier" wie folgt beschrieben:

"…. dass die Kriminalisten in acht Monaten nur eine einzige Einvernahme durchgeführt haben, das ist nicht eben viel…"

In der Ausgabe der Tageszeitung "Heute" wir Mag. Jarosch ferner auf Seite 9 unter der Überschrift " Kampusch: Justiz kritisiert SOKO Ermittler" wie folgt zitiert:

"Wir hatten der SOKO schon im November 2008 den Auftrag gegeben, vier Personen einzuvernehmen – eine wurde dann tatsächlich befragt."

Diese Aussagen des Mag. Jarosch sind objektiv unrichtig, weil insgesamt 102 Personen befragt wurden, worüber der Staatsanwaltschaft Wien insgesamt sechs schriftliche Berichte erstattet wurden, und um weitere Aufträge ersucht wurde.

Hiezu hat Oberst Franz Kröll, am 03. August 2009 folgenden, umseitigen Amtsvermerk verfasst:


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Seite4.jpgVor dem Hintergrund des aufgezeigten Sachverhaltes stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Warum hat die Staatsanwaltschaft Wien die Öffentlichkeit derart falsch informiert?

 

2.    Werden die unrichtigen Informationen offiziell berichtigt?


 

3.    Wann wird dies geschehen?

 

4.    Welche Konsequenzen wird die unrichtige Öffentlichkeitsinformation haben?

5.    Wie werden Sie sicherstellen, dass die Öffentlichkeit hinkünftig korrekt und wahrheitsgemäß in der Causa Kampusch durch die Staatsanwaltschaft Wien informiert wird?