880/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.02.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Westenthaler,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Anti-Doping-Bundesgesetz

 

Folgende Einrichtungen sind, gemäß § 9 Abs. 2 des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 idF BGBl I 115/2008, jederzeit sowohl während als auch außerhalb von Wettkämpfen, zur Anordnung von Dopingkontrollen berechtigt:

Die Sportorganisationen gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes,

Laut § 6. Abs. 1 des Anti-Doping Bundesgesetzes (idF BGBl I 115/2008) darf die NADA Austria für Dopingkontrollen folgenden Kostenersatz verlangen:

  1. vom zuständigen Bundessportfachverband bei positivem Analyseergebnis oder sons-tigem Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen durch Sportler oder Betreuungsperso-nen die Kosten der Dopingkontrolle und des Verfahrens vor der Rechtskommission;
  2. vom Sportler die Kosten der Analyse der "B-Probe", wenn diese von ihm verlangt wurde und positiv ist;
  3. vom Sportler die Kosten der auf sein Verlangen hergestellten vollständigen Doku-mentation des Analyseherganges im Labor;
  4. vom Sportler die Kosten der Dopingkontrolle, wenn sie gemäß von ihm verlangt und von der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung angeordnet wurde;
  5. vom internationalen Sportverband, der die Dopingkontrolle vorgeschrieben hat, oder von Dritten (Bundessportfachverband, Veranstalter u.ä.), der aufgrund des Regle-ments hierfür aufzukommen hat, die Kosten der Dopingkontrolle;
  6. von der Sportorganisation, die die Dopingkontrolle verlangt hat, deren Kosten.

Die Kosten gemäß Abs. 1 Z 2 bis 4 sind vom Sportler der Unabhängigen Dopingkontrollein-richtung im Voraus zu entrichten. Bei negativer "B-Probe" ist dem Sportler der hierfür entrich-tete Kostenersatz rückzuerstatten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

  1. Welche Organisationen haben gemäß § 9 Abs. 2 des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 idF BGBl I 115/2008 seit Inkrafttreten der Bestimmungen Dopingkontrollen an-geordnet? (Angaben bitte nach Sportverbänden und anordnenden Organisationen    geordnet darstellen)
    1. Welche Sportverbände waren davon wie oft seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Bundesgesetzes betroffen?
    2. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Kontrollen durchgeführt?
    3. Welche der Kontrollen wurden während der Wettkampfzeit vorgenommen?
    4. Welche der Kontrollen wurden während des Aufbautrainings vorgenommen?
    5. Auf welchen Grundlagen wird die Entscheidung für den Zeitpunkt der Kontrol-le getroffen?
    6. Wie viele Ergebnisse waren positiv und welche Sportverbände und Sportarten bzw. Sportsparten waren davon betroffen?
    7. Wie viele Ergebnisse waren negativ und welche Sportverbände und Sportarten bzw. Sportsparten waren davon betroffen?
  2. Welche Konsequenzen ergaben sich aus den positiven Kontrollen?
  3. Welche Sportorganisationen haben gemäß § 2 Abs. 3 des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 idF BGBl I 115/2008 seit Inkrafttreten der Bestimmungen Do-pingkontrollen angeordnet? (Angaben bitte nach Sportverbänden und anordnenden Organisationen geordnet darstellen)
    1. Welche Sportverbände waren davon wie oft seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Bundesgesetzes betroffen?
    2. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Kontrollen durchgeführt?
    3. Welche der Kontrollen wurden während der Wettkampfzeit vorgenommen?
    4. Welche der Kontrollen wurden während des Aufbautrainings vorgenommen?
    5. Auf welchen Grundlagen wird die Entscheidung für den Zeitpunkt der Kontrol-le getroffen?
    6. Wie viele Ergebnisse waren positiv und welche Sportverbände und Sportarten bzw. Sportsparten waren davon betroffen?
    7. Wie viele Ergebnisse waren negativ und welche Sportverbände und Sportar-ten bzw. Sportsparten waren davon betroffen?
  4. Welche Konsequenzen ergaben sich aus den positiven Kontrollen?
  5. Wie hoch sind die Kostenersätze insgesamt, die von der NADA gemäß § 6 des Anti-Doping Bundesgesetzes (idF BGBl I 115/2008) bisher eingefordert wurden?
  6. Von welchen Bundessportfachverbänden wurde gemäß § 6 Abs. 1 Z1 Kostenersatz verlangt und wie hoch war der jeweilige Kostenersatz pro Fachverband?
  7. Wie viele der gemäß §9 Abs. 2 kontrollierten Sportler verlangten eine “B-Probe“?
    1. Wie hoch war davon der Anteil der Sportler, denen der Kostenersatz rücker-stattet wurde?
    2. Wie hoch war davon der Anteil der Sportler, denen der Kostenersatz nicht rückerstattet wurde?
    3. Welchen Sportverbänden bzw. Vereinen gehören diese Sportler an?
  8. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für eine komplette Dopingkontrolle pro Sportler inklusive „B-Probe“ unter Berücksichtung aller notwendigen Maßnahmen    gemäß der geltenden Standards des WADA-Codes?
  9. Welche verbotenen Mittel wurden bei den Dopingkontrollen der letzten 10 Jahre am häufigsten festgestellt? (Angaben bitte geordnet nach kommerziellen Medikamenten-amen und Sportarten)
  10. Konnten innerhalb der letzten 10 Jahre bei der Verwendung von Dopingmittel Ver-schiebungen zugunsten bestimmter Wirkstoffe verzeichnet werden?
    1. Welcher Art sind diese Wirkstoffe und in welchen Medikamenten finden diese Wirkstoffe Anwendung?
    2. Welche Konsequenzen hinsichtlich des Informationsaustausches mit den Pharmaproduzenten wurden daraus gezogen?
  11. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit des Einsatzes von so genannten Urin- Marker-Testverfahren zur Dopingkontrolle?
  12. Ist die ausgeübte Sportart der von Dopingkontrollen betroffenen Sportlerinnen und Sportler relevant für das angewandte Prüfverfahren bzw. die Suche nach bestimmten verbotenen Mittel?

Wenn ja, nach welchen Kriterien bzw. Standards wird dabei vorgegangen?

13.  Werden Dopingproben in Österreich analog zu internationalen Gepflogenheiten kon-serviert, um sie zu einem späteren Zeitpunkt mittels neuester Testverfahren erneut zu überprüfen?

Wenn nein, ist eine solche Vorgehensweise geplant?

  1. Werden Sie den gemäß §7 ADB zu erstellenden Bericht über die Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen den Abgeordneten des Sportausschusses zur Kenntnis bringen?
  2. Wird von Seiten Ihres Ressorts Informationsaustausch mit Zoll- und Justizbehörden hinsichtlich der Verhinderung der Einfuhr von Dopingmittel betrieben?
    1. Wenn ja, welche Ergebnisse brachte dieser Informationsaustausch bisher und welche Konsequenzen wurden daraus von Seiten Ihres Ressorts gezogen?
    2. Wenn nein, planen Sie eine solche Vorgehensweise?
  3. Welche Maßnahmen wollen Sie setzen, um dem stärker werdenden Dopingproblem im Breitensport zu begegnen?
  4. Welche Maßnahmen wurden gemäß §15 ADBG bisher in die Wege geleitet?
  5. Bestanden bzw. bestehen in Zusammenhang mit den Bestimmungen des §15 ADBG Kooperationen mit Tageszeitungen bzw. Magazinen oder elektronischen Medien wie Radio und Fernsehen?
    1. Wenn ja, welcher Art sind (waren) diese Kooperationen und welche Ergebnis-se brachten sie?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  6. Sind Ihnen Untersuchungen bekannt, die Auskunft über die österreichische Dimensi-on der Geldflüsse zur Beschaffung von Dopingmittel im Breiten- und Spitzensport ge-ben und halten Sie diesbezüglich Kontakt zu anderen Ressorts wie etwa Justiz und Inneres?
    1. Wenn ja, welche Ergebnisse brachten diese Untersuchung bzw. der Informa-tionsaustausch mit anderen Ressorts und welche Konsequenzen zogen bzw. ziehen Sie von Seiten Ihres Ressorts daraus?
    2. Wenn nein, werden Sie solche Untersuchungen in Auftrag geben?
  7. Welche Maßnahmen bzw. Aufgaben gemäß §4 ADBG wurden von Seiten der Ethik-kommission und des Anti-Doping-Botschafters seit deren Bestellung wahrgenom-men?
    1. Welche konkreten Projekte wurden begonnen bzw. abgeschlossen?
    2. Welche Ergebnisse brachten diese Projekte?
    3. In welcher Form werden Sie diese Ergebnisse bei Ihren sportpolitischen Über-legungen berücksichtigen?

21.  Wie hoch sind die jeweiligen Anteile der Gesellschafter der „Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH“?