8808/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst

betreffend Migrantinnen in Frauenhäusern

 

 

2009 befasste sich eine Anfrage des BZÖ mit dem steigenden Anteil von Migrantinnen in Frauenhäusern. Vor zwei Jahren waren es 56%, heute spricht man von 57% („Standard“, 14.06.2011 und 2128/J). Die Frage nach Dolmetschkosten konnte damals nicht beantwortet werden (106/JBA, „In wie vielen und in welchen Sprachen Beratungen angeboten werden und wofür externe DolmetscherInnen benötigt werden, liegt im Detail nicht vor“).Dies ist insofern schwer nachzuvollziehen, da, auf die Frage, ob weitere Evaluierungen von Betreuungseinrichtungen für Frauen geplant seien, die Antwort eindeutig ausfiel: „Die langjährig geförderten Frauenservice-, Frauenberatungs- und Frauennotrufstellen sind bekannt und deren Leistungen sind umfassend dokumentiert.“(119/JBA).

 

Aufgrund aktueller Medienberichte („Standard“, 14.06.2011) erscheint eine abermalige Nachfrage sinnvoll, nachdem jetzt auch Experten die Einführung von muttersprachlichen Mitarbeitern in den Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für Frauen mit Nachdruck fordern. Auch die bereits seit längerem angekündigte Notwohnung für Betroffene von Zwangsehen wird dringend benötigt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie hoch ist der aktuelle Anteil von Migrantinnen in Frauenhäusern?
  2. Wie viele Plätze für Frauen und Kinder in Frauenhäuser in Österreich gibt es und wie viele Plätze sollte es Ihrer Meinung nach im Sinne eines bedarfsgerechten Angebots geben?
  3. Wurden die Dolmetschkosten in Frauenhäusern seit Beantwortung der Anfrage 2128/J evaluiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Bitte aufgeschlüsselt pro Sprache). Wenn nein, warum nicht?
  4. Halten Sie es für notwendig die Dolmetschkosten zu evaluieren?
  5. Werden Dolmetscher in Frauenhäusern oder anderen Betreuungs- bzw. Beratungseinrichtungen bei Bedarf hinzugezogen, oder sind sie permanent in den Frauenhäusern anwesend bzw. tätig?

  1. Laut Regierungsprogramm soll das Beratungs- und Betreuungsangebot besonders auch für Migrantinnen ausgebaut werden. Von welchen diesbezüglichen Fortschritten der letzten beiden Jahre können Sie uns berichten? Welche Maßnahmen werden Sie zusätzlich noch setzen?
  2. Haben Sie diesbezüglich bereits Gespräche mit dem Staatssekretär für Integration geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und werden Sie dies nachholen?
  3. Weshalb gibt es noch immer keine Notwohnung für Betroffene von Zwangsehen?
  4. Hat die Bundesministerin für Inneres Ihren Finanzierungsanteil bereits getätigt? Wenn ja, wann gab es die Zusage bzw. Freigabe der finanziellen Mittel? Wenn nein, wurde dies mit dem Staatssekretär für Integration besprochen?