8808/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.06.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst
betreffend Migrantinnen in Frauenhäusern
2009 befasste sich eine Anfrage des BZÖ mit dem steigenden Anteil von Migrantinnen in Frauenhäusern. Vor zwei Jahren waren es 56%, heute spricht man von 57% („Standard“, 14.06.2011 und 2128/J). Die Frage nach Dolmetschkosten konnte damals nicht beantwortet werden (106/JBA, „In wie vielen und in welchen Sprachen Beratungen angeboten werden und wofür externe DolmetscherInnen benötigt werden, liegt im Detail nicht vor“).Dies ist insofern schwer nachzuvollziehen, da, auf die Frage, ob weitere Evaluierungen von Betreuungseinrichtungen für Frauen geplant seien, die Antwort eindeutig ausfiel: „Die langjährig geförderten Frauenservice-, Frauenberatungs- und Frauennotrufstellen sind bekannt und deren Leistungen sind umfassend dokumentiert.“(119/JBA).
Aufgrund aktueller Medienberichte („Standard“, 14.06.2011) erscheint eine abermalige Nachfrage sinnvoll, nachdem jetzt auch Experten die Einführung von muttersprachlichen Mitarbeitern in den Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für Frauen mit Nachdruck fordern. Auch die bereits seit längerem angekündigte Notwohnung für Betroffene von Zwangsehen wird dringend benötigt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst folgende
ANFRAGE: