8999/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2011
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Ungereimtheiten im Österreichischen Konsularwesen, insbesondere in Visa-Angelegenheiten

 

 

Das BMeiA wurde in den Jahren 2003 bis 2005 an mehreren Vertretungen mit Unregelmäßigkeiten bei der Visa–Erteilung konfrontiert. In der Folge wurden zehn Personen verurteilt; das Gericht stellte fest, dass insbesondere die unzureichende Abklärung der Dienst– und Fachaufsicht zwischen BMeiA und BMI zu unklaren

Verantwortlichkeiten sowie zu mangelnden Kontrollen führte und ein rasches Abstellen der Missstände verhinderte.

 

Daraufhin führte der Rechnungshof eine Überprüfung mit dem Ziel durch, die Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der vom BMeiA im Jahr 2005 in

Folge der „Visa–Affäre“ eingesetzten Visa–Kommission am Beispiel der österreichischen Vertretungen in Kiew und Moskau zu überprüfen.

 

Diese sollte Maßnahmen vorschlagen, welche das System der Visa–Erteilung missbrauchssicherer machen. Die Visa–Kommission legte im Dezember 2005 ihren Bericht mit rund 20 konkreten Vorschlägen bzw. Empfehlungen vor.

 

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

ANFRAGE

 

(1) Werden über die Sitzungen im Rahmen der Schengen–Kooperation Protokolle angefertigt und diese auch dem BMI zu übermittelt?

(2) Werden weitere gemeinsame Schengen–Visa–Stellen errichtet?

(3) Wenn ja, wo und wie viele?

(4) Werden Sie künftig das BMI uneingeschränkt und zeitnahe über alle in Visa–Angelegenheiten ergangenen Erlässe informieren?


(5) Wie wird sichergestellt, dass Versagungen von Visa im Hinblick

auf die gemeinsame Statistik und das zentrale Fremdenregister ordnungsgemäß

gespeichert werden?

(6) Wurde die Einrichtung der Ombudsstelle im Intranet und in den Vertretungen mittels Aushang bekannt machen?

(7) Wie werden Sie sicherstellen, dass die Verwahrung und Handhabung der Visa–Vignetten an den österreichischen Vertretungen entsprechend den gültigen Bestimmungen erfolgt?

(8) Wie kann sichergestellt werden, dass Befreiungen von der Visumgebühr

entsprechend den gültigen Rechtsvorschriften erfolgen?

(9) Wie kann sichergestellt werden, dass Bargeld in den Vertretungen ordnungsgemäß aufbewahrt wird?

(10) Werden Sie darauf hinwirken, dass an der ÖB Kiew die Eingabegebühren

für Aufenthaltstitel unbar über eine Bank eingehoben werden?

(11) Werden Sie in den Vertretungen –  unter Berücksichtigung der personellen

Ressourcen – Kontrollen von abgeschlossenen Visa–Verfahren durch nicht bearbeitende Bedienstete vorsehen?

(12) Werden Sie für die sur–place Bediensteten im Visa–Bereich ein Rotationssystem vorsehen und diese Rotationen auch dokumentieren lassen?

(13) Werden Sie aufgrund des bestehenden Manipulationsrisikos die Erhebungen und Prüfungen der Verdachtsfälle mit entsprechendem Nachdruck weiterführen und bei Sonderinspektionen auch das BMI einbinden?

(14) Werden Sie veranlassen, dass an sensiblen Standorten häufigere Kontrollen durch die Missionschefs und durch den Leiter des Konsularbereiches durchgeführt werden?

(15) Werden Sie veranlassen, dass Vorgaben hinsichtlich der Dokumentation dieser Prüfungen erstellt werden?

(16) Werden Sie veranlassen, dass eine lückenlose Dokumentation aller Interventionen in Visa–Angelegenheiten sichergestellt wird?

(17) Wann werden in der ÖB Kiew Maßnahmen zur Gebäudesicherheit entsprechend

dem Sicherheitskonzept umgesetzt?

(18) Liegt der Personalbedarfsermittlung im Visa–Bereich eine fundierte

und nachvollziehbare Personalplanung zugrunde?

(19) Wurden für die Rekrutierung von sur–place Bediensteten an sensibleren

Dienstorten Auswahlkriterien festgelegt?

(20) Wurden bei den sur–place Bediensteten vor Dienstantritt die erforderlichen Personalmaßnahmen, wie Sicherheitsüberprüfungen und Unterzeichnung der Datenschutzerklärungen, durchgeführt?

(21) Werden Sie den Umfang der Fachaufsicht gemeinsam mit dem BMI klären und

schriftlich festhalten, um ungeklärte Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen zwischen dem BMeiA und dem BMI zu vermeiden?

(22) Werden Sie – bis zur Einführung des Visa–Informationssystems der EU und

der biometrischen Daten – den Vertretungen genaue Anleitungen über die Vorgangsweise bei der Fahndung vorgeben?

(23) Befürworten Sie eine zwischen BMeiA und BMI abgestimmte gemeinsame Visa–

Statistik, in der auch die vom BMI ausgestellten Visa ersichtlich sind?

(24) Werden Sie sicherstellen, dass an sensibleren Standorten mit hohem Migrationsrisiko die Anzahl der Schulungen und damit die Unterstützungsleistungen für die Vertretungen erhöht wird?

(25) Werden Sie den Vertretungen klare Regelungen für Zuerkennung, Aussetzung oder Streichung des Bona- fide-Status für Reisebüros und ebenso für die zu führende Dokumentation vorgeben und deren Einhaltung auch kontrollieren?


(26) Werden Sie sich – unter Berücksichtigung von Verjährungsfristen – für eine Festlegung der Skartierungsfristen in Anlehnung an die im Visakodex festgesetzten Fristen einsetzen?

(27) Werden Sie – um Kontrolllücken zu vermeiden – die Fachaufsicht dahingehend stärken, dass in regelmäßigen Abständen Akten von Visa–Verfahren von den Vertretungen zur Einsicht in der Zentrale angefordert werden?

(28) Werden Sie – im Zuge der Fachaufsicht – verstärkt Vertretungen und

Generalkonsulate inspizieren und entsprechende Kontrollen durchführen lassen?

(29) Werden Sie dafür sorgen, dass der Datenbestand für Fahndungen in kürzeren Abständen an das BMeiA übermittelt wird, um den Vertretungen aktuellere

Fahndungsdaten zur Verfügung stellen zu können und mögliche

Fehlerquellen zu vermindern?

(30) Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Fremdenpolizeibehörden die

elektronischen Verpflichtungserklärungen sorgfältig und umfassend

erstellen, so dass die Vertretungen die Richtigkeit der Angaben auch beurteilen

können?