905/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.02.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Hagen, Ing. Westenthaler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die Straffälligkeit von Asylwerbern und eingebürgerten Personen in den einzelnen österreichischen Bundesländern in den Jahren 2007 und 2008, und die Abschiebung von Fremden im Jahr 2008
In letzter Zeit wurde in den Medien verstärkt über die Zunahme an strafbaren Handlungen, die durch Asylwerber in Österreich begangen werden berichtet. Im Zuge dessen wurde unter anderem auch die Tatsache, dass es bei der Abschiebung von Fremden oft zu Verzögerungen kommt, bzw. eine solche in vielen Fällen letztlich nicht möglich ist, thematisiert. In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie viele der in Österreich lebenden Asylwerber wurden im Jahr 2008 wegen gerichtlich strafbarer Handlungen angezeigt?
2. Wie viele der in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich, Wien und Burgenland lebenden Asylwerber wurden im Jahr 2008 in den einzelnen Bundesländern wegen gerichtlich strafbarer Handlungen angezeigt?
3. Wie viele davon wurden in den einzelnen Bundesländern wegen Vergehen und wie viele wegen Verbrechen angezeigt?
4. Wie viele der im Jahr 2008 angezeigten Asylwerber waren in den einzelnen Bundesländern unter 14 Jahre alt?
5. Hinsichtlich wie vieler Fremder war im Jahr 2008 ein Aufenthaltsverbot durchsetzbar?
6. Wie viele dieser Personen wurden gem. § 46 FPG tatsächlich abgeschoben?
7. Hinsichtlich wie vieler Fremder war im Jahr 2008 eine Ausweisung gem. § 10 AsylG durchsetzbar?
8. Wie viele dieser Personen wurden gem. § 46 FPG tatsächlich abgeschoben?
9. Hinsichtlich wie vieler Fremder ohne Aufenthaltstitel war im Jahr 2008 eine Ausweisung gem. § 53 FPG durchsetzbar?
10. Wie viele dieser Personen wurden gem. § 46 FPG tatsächlich abgeschoben?
11. Hinsichtlich wie vieler Fremder mit Aufenthaltstitel war im Jahr 2008 eine Ausweisung gem. § 54 FPG durchsetzbar?
12. Wie viele dieser Personen wurden gem. § 46 FPG tatsächlich abgeschoben?
13. In wie vielen Fällen musste die Abschiebung abgebrochen werden?
14. Aus welchen Gründen mussten die Abschiebungen abgebrochen werden?
15. Wie hoch waren die Kosten für diese abgebrochenen Abschiebungen?
16. Wie hoch waren die Kosten für die gesamten Abschiebungen 2008?
17. Wie viele Personen wurden im Jahr 2007 und wie viele wurden im Jahr 2008 jeweils in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Wien und dem Burgenland eingebürgert?
18. Wie viele dieser im Jahr 2007 und wie viele dieser im Jahr 2008 eingebürgerten Personen wurden in den einzelnen Bundesländern mittlerweile strafrechtlich verurteilt?
19. Wie viele davon wurden in den einzelnen Bundesländern wegen Vergehen und wie viele davon wegen Verbrechen verurteilt?