908/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Widmann, Ing. Lugar
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend EURATOM-Kosten
Die Anfragebeantwortung (419/J) des Bundeskanzlers bezüglich einer Anfrage über eine Reform des EURATOM-Vertrags (412/J) zeigt ganz deutlich, dass die Reformbestrebungen der Bundesregierung einem Lippenbekenntnis gleichen. So bekannte der Bundeskanzler, dass für eine Änderung des EURATOM-Vertrags die Einstimmigkeit unter allen 27 Mitgliedstaaten erforderlich sei, was derzeit nicht gegeben ist. Zum einseitigen Ausstieg Österreichs aus dem Vertrag meinte Bundeskanzler Faymann, dass „nach überwiegender Auffassung aus rechtlicher Sicht keine Möglichkeit eines einseitigen, isolierten Austritts nur aus dem EURATOM-Vertrag“ bestünde, ohne auch aus dem zeitgleich geschlossenen EG-Vertrag auszusteigen. Ferner wurde mitgeteilt, dass man, durch einen EURATOM-Austritt alle Einflussmöglichkeiten auf die europäische Nuklearpolitik verlieren würde und somit sich nicht mehr an der Diskussion um die Reaktorsicherheit beteiligen könne.
Der Verdacht liegt nahe, dass die Bundesregierung die Mehrheit der Bevölkerung, welche die EURATOM-Gegner darstellt, durch leere Versprechungen über Reformbestrebungen zu beschwichtigen versucht. Auch über die tatsächlichen (jährlichen) Kosten, welche Österreich als EURATOM-Vertragspartner tatsächlich zu tragen hat, gibt es keine konkreten Aussagen. Die kolportierten jährlichen Zahlungen von 40 Millionen Euro beruhen auf Angaben des damaligen Bundeskanzlers Schüssel, der dies bereits Ende 2003 in einer Anfragebeantwortung (1001/AB, XXII.GP.) anführte. Es ist kaum vorstellbar, dass diese Summe über fünf Jahre lang nicht erhöht wurde.
Die unterzeichneten Abgeordnete stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Auch wenn es kein eigenes EURATOM-Budget gibt, welchen aktuellen Beitrag zahlt Österreich (im Jahr 2009) für die Förderung der Nuklearindustrie in das EU-Budget?