908/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend EURATOM-Kosten

 

Die Anfragebeantwortung (419/J) des Bundeskanzlers bezüglich einer Anfrage über eine Reform des EURATOM-Vertrags (412/J) zeigt ganz deutlich, dass die Reformbestrebungen der Bundesregierung einem Lippenbekenntnis gleichen. So bekannte  der Bundeskanzler, dass für eine Änderung des EURATOM-Vertrags die Einstimmigkeit unter allen 27 Mitgliedstaaten erforderlich sei, was derzeit nicht gegeben ist. Zum einseitigen Ausstieg Österreichs aus dem Vertrag meinte Bundeskanzler Faymann, dass „nach überwiegender Auffassung aus rechtlicher Sicht keine Möglichkeit eines einseitigen, isolierten Austritts nur aus dem EURATOM-Vertrag“ bestünde, ohne auch aus dem zeitgleich geschlossenen EG-Vertrag auszusteigen. Ferner wurde mitgeteilt, dass man, durch einen EURATOM-Austritt alle Einflussmöglichkeiten auf die europäische Nuklearpolitik verlieren würde und somit sich nicht mehr an der Diskussion um die Reaktorsicherheit beteiligen könne.

 

Der Verdacht liegt nahe, dass die Bundesregierung die Mehrheit der Bevölkerung, welche die EURATOM-Gegner darstellt, durch leere Versprechungen über Reformbestrebungen zu beschwichtigen versucht. Auch über die tatsächlichen (jährlichen) Kosten, welche Österreich als EURATOM-Vertragspartner tatsächlich zu tragen hat, gibt es keine konkreten Aussagen. Die kolportierten jährlichen Zahlungen von 40 Millionen Euro beruhen auf Angaben des damaligen Bundeskanzlers Schüssel, der dies bereits Ende 2003 in einer Anfragebeantwortung (1001/AB, XXII.GP.) anführte. Es ist kaum vorstellbar, dass diese Summe über fünf Jahre lang nicht erhöht wurde.

 

Die unterzeichneten Abgeordnete stellen daher an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

 

1.     Auch wenn es kein eigenes EURATOM-Budget gibt, welchen aktuellen Beitrag zahlt Österreich (im Jahr 2009) für die Förderung der Nuklearindustrie in das EU-Budget?

  1. Falls der Beitrag Ihrerseits nicht eruierbar ist, halten Sie es nicht für erforderlich den Nettobeitrag ausfindig zu machen?
  2. Warum wurde bis dato eine transparente Angabe bezüglich der jährlichen Kosten für die Nuklearindustrie verabsäumt?
  3. Welchen Nettobeitrag zahlte Österreich in den Jahren 2004 bis 2008 (bitte um separate jährliche Auflistung)?
  4. Welche Nettozahlungen sind für die nächsten fünf Jahren zu erwarten?
  5. Wann und unter welchen Bedingungen werden diese Summen voraussichtlich feststehen?
  6. Rechnen Sie mit einer Erhöhung dieser jährlichen Zahlungen? Wenn ja, um wie viel?
  7. Halten Sie die Summe der jährlichen Zahlungen für gerechtfertigt, um das Mitspracherecht der Reaktorsicherheit zu gewährleisten, wenn man bedenkt, dass in Temelin noch immer nicht alle Sicherheitsfragen gelöst  wurden?