9202/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst
betreffend die Erfahrungen mit den Neuerungen im Gleichbehandlungsgesetz
Am 1. März 2011 ist die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten, die unter anderem Einkommensberichte für Unternehmen ab einer bestimmten MitarbeiterInnenzahl und die Angabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts in Stellenausschreibungen vorsieht. Das stichprobenartige Durchblättern der Stellenanzeigen in den Tageszeitungen zeigt deutlich, dass die Gehaltseinstufung nur in einigen wenigen Stelleninseraten gesetzeskonform angegeben wird. Wie viele Unternehmen sich bei der Erstellung der Einkommensberichte an die neue gesetzliche Bestimmung halten, ist nicht so leicht festzustellen, weil es dazu keine öffentlich zugängliche Statistik gibt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: