9202/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst

 

betreffend die Erfahrungen mit den Neuerungen im Gleichbehandlungsgesetz

 

 

Am 1. März 2011 ist die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten, die unter anderem Einkommensberichte für Unternehmen ab einer bestimmten MitarbeiterInnenzahl und die Angabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts in Stellenausschreibungen vorsieht. Das stichprobenartige Durchblättern der Stellenanzeigen in den Tageszeitungen zeigt deutlich, dass die Gehaltseinstufung nur in einigen wenigen Stelleninseraten gesetzeskonform angegeben wird. Wie viele Unternehmen sich bei der Erstellung der Einkommensberichte an die neue gesetzliche Bestimmung halten, ist nicht so leicht festzustellen, weil es dazu keine öffentlich zugängliche Statistik gibt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1.   Wie viele der Unternehmen mit mehr als 1.000 MitarbeiterInnen haben fristgerecht, also bis 31.07.2011, eine betrieblichen Einkommensbericht erstellt?

 

  1.   Wie viele Unternehmen haben diesen betrieblichen Einkommensbericht bereits an den Betriebsrat übermittelt?

 

  1.   Wird eine Liste mit jenen Unternehmen veröffentlicht werden, die sich nicht an das Gesetz halten und keinen betrieblichen Einkommensbericht erstellen? Falls ja, wann wird das geschehen?

  1.   In wie vielen Stellenausschreibungen werden das kollektivvertragliche Mindestentgelt und die Bereitschaft zu einer Überzahlung gesetzeskonform angegeben?

 

  1.   Wie werden jene Unternehmen, die sich nicht an die neuen Gesetzesbestimmungen halten, darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie eine Gesetzesübertretung begangen haben?

 

  1.   Wird eine Liste mit jenen Unternehmen veröffentlicht werden, die in ihren Stellenanzeigen das kollektivvertragliche Mindestentgelt nicht angeben? Falls ja, wann wird das geschehen?

 

  1.   Im Gleichbehandlungsgesetz (§ 14) ist festgehalten, dass die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes an Unternehmen nur Förderungen an Unternehmen vorzusehen haben, die die Bestimmungen des I. Teils des Gleichbehandlungsgesetzes beachten. Werden nun Unternehmen, die keine Einkommensberichte erstellen oder das kollektivvertragliche Mindestentgelt in den Stellenausschreibungen nicht angeben und somit das Gleichbehandlungsgesetz missachten, von öffentlichen Förderungen ausgeschlossen?