9247/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Zusammensetzung von „Schärdinger Marillentraum“

 

 

Das Marillenjoghurt „Schärdinger Marillentraum“ wurde von der Zeitschrift „Konsument“ auf die Zusammensetzung getestet – mit verheerendem Ergebnis. Der Fruchtgehalt in diesem als „Traum“ verkauften Joghurt ist außergewöhnlich niedrig.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Welche Maßnahmen werden von Ihrem Ministerium gesetzt, um irreführende Bezeichnungen an Lebensmitteln für den Konsumenten generell zu vermeiden?
  2. Warum darf der Hersteller ein Produkt als „Marillentraum“ bezeichnen, in dem gerade 1,5 Prozent Marillenanteil enthalten ist?
  3. Gibt es Vorschriften von Seiten Ihres Ministeriums, die den Hersteller eines Lebensmittelproduktes verpflichten, zur Führung einer bestimmten Bezeichnung eine bestimmte Zusammensetzung einzuhalten?
  4. Wenn ja, welche konkret und auf welche Lebensmittel beziehen sich diese?
  5. Wenn nein, warum gibt es diese bis dato nicht?
  6. Wenn nein, ist angedacht, in naher Zukunft derartige Bestimmungen zu erlassen?