9261/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Verbotsschilder im Wald

 

 

Der Wald dient vor allem im waldreichen Österreich zahlreichen Bürgern zur Erholung und Entspannung. Diese Erholung kann aber durch unzählige Verbotsschilder und Abgrenzungen in Wäldern schnell zum Alptraum werden. Man sieht sprichwörtlich den Wald vor laut Verbotsschildern nicht mehr.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Wird von Seiten Ihres Ministeriums die Einhaltung der Wegefreiheit (§ 33 ForstG) überwacht?
  2. Wenn ja, in welcher Art und Weise?
  3. Gibt es von Seite Ihres Ministeriums mit der zuständigen Stelle Abstimmung resp. enge Kooperation zur umfassenden Vertretung von Konsumenteninteressen?
  4. Wenn ja, in welcher Art und Weise?
  5. Wenn nein, warum nicht?