933/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Maßnahmen seitens des Bundeskanzleramts als Reaktion auf den GRECO Evaluierungsbericht Österreich

 

Der Bericht stellt – bedingt durch die späten Beitritt Österreichs – die Kombination der ersten und zweiten Evaluierungsrunde dar.

 

Das Evaluierungsteam (GET) bestand aus fachkundigen Beamten aus der Schweiz, Bulgarien, Serbien und Ungarn. Die Vorortbefragungen fanden von 19. bis 23. November 2007 statt.

 

Der Bericht wurde in der 38. Plenarsitzung von GRECO (9.-13. Juni 2008) angenommen und trägt das Datum 13.6.2008.

 

Dem Bundeskanzleramt wurde der Bericht am 21.7.2008 zugestellt (Anfragebeantwortung 4646/AB).

 

Angekündigt war, dass der Bericht im Rahmen der 39. Plenarsitzung, 6.-10. Oktober 2008, offiziell freigegeben wird. Tatsächlich wurde er erst am 19.12.2008 öffentlich gemacht. Gründe für die Verzögerung wurden nicht genannt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Warum wurde der GRECO Bericht 2008 erst mit fünfmonatigen Verspätung freigegeben?

 

  1. Wollte man mit der späten Freigabe die Nationalratswahlen abwarten?

 

  1. Hat man mit der Freigabe des Berichts am Nachmittag des Freitag den 19.12.2008 einen bewusst medien-ungünstigen Termin insbesondere vor den Weihnachtsfeiertagen gewählt?

  1. Wenn nein, wie kam es zum Veröffentlichungstermin?

 

  1. Wie beurteilen sie den Bericht allgemein?

 

  1. Vertreten sie die Ansicht, dass dieser Bericht Österreich ein gutes Zeugnis bei der Korruptionsbekämpfung ausstellt?

 

  1. Wenn ja, wie begründen sie diese Ansicht?

 

  1. Welche genauen Schritte haben sie als Konsequenz aus dem GRECO Bericht 2008 gesetzt?

 

  1. Wurde ein ExpertInnen-Arbeitskreis eingerichtet?

 

  1. Wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet?

 

  1. Wie beurteilen sie die Kritik, dass sich Österreich in einem frühen Stadium im Kampf gegen Korruption befindet (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 8)?

 

  1. Teilen sie die Kritik, dass es abgesehen von der Reform des Strafrechts und Strafprozessrecht kein besonderes Antikorruptionsprogramm der Bundesregierung gibt (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 8)?

 

  1. Wenn ja, warum gibt es kein Antikorruptionsprogramm der Bundesregierung?

 

  1. Wenn nein, wie schaut dieses Antikorruptionsprogramm der Bundesregierung aus?

 

  1. Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass in Österreich eine Analyse und Beurteilung von Korruption fehlt, ziehen (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 10)?

 

  1. Wie beurteilen sie die Kritik, dass das österreichische Bankgeheimnis, da nur für Straftaten mit über einem Jahr Strafausmaß aufhebbar, für Ermittlungen im Korruptionsbereich hinderlich ist (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 18f, 25)?

 

  1. Wie beurteilen sie die Kritik, dass es mit Ausnahme von Wien keine Einrichtung zur Evaluierung der Anti-Korruptionsmaßnahmen gibt (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 37)?

 

  1. Wie beurteilen sie die Kritik an der österreichischen Auffassung des Amtsgeheimnisses, insbesondere, dass Geheimhaltung Grundprinzip sei und das zu mangelnder Transparenz und Kontrolle führt, sowie dass Kriterien fehlen, um Auskunftsverweigerung zu bekämpfen (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 46)?

 

  1. Wie stehen sie zum Vorschlag des Berichts für sogenannte „whistle blower“ aus dem Beamten- und Vertragsbedienstetenbereich Schutzmaßnahmen zu setzen (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 47)?