934/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst

 

betreffend Maßnahmen seitens der Bundesministerin für öffentlichen Dienst als Reaktion auf den GRECO Evaluierungsbericht Österreich

 

 

Der Bericht stellt – bedingt durch die späten Beitritt Österreichs – die Kombination der ersten und zweiten Evaluierungsrunde dar.

 

Das Evaluierungsteam (GET) bestand aus fachkundigen Beamten aus der Schweiz, Bulgarien, Serbien und Ungarn. Die Vorortbefragungen fanden von 19. bis 23. November 2007 statt.

 

Der Bericht wurde in der 38. Plenarsitzung von GRECO (9.-13. Juni 2008) angenommen und trägt das Datum 13.6.2008.

 

Dem Bundeskanzleramt wurde der Bericht am 21.7.2008 zugestellt (Anfragebeantwortung 4646/AB).

 

Angekündigt war, dass der Bericht im Rahmen der 39. Plenarsitzung, 6.-10. Oktober 2008, offiziell freigegeben wird. Tatsächlich wurde er erst am 19.12.2008 öffentlich gemacht. Gründe für die Verzögerung wurden nicht genannt.

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Welche genauen Schritte haben sie als Konsequenz aus dem GRECO Bericht 2008 gesetzt?

 

  1. Wurde ein ExpertInnen-Arbeitskreis eingerichtet?

 

  1. Wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet?

 

  1. Wie beurteilen sie die Kritik, dass sich Österreich in einem frühen Stadium im Kampf gegen Korruption befindet (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 8)?

 

  1. Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass in Österreich eine Analyse und Beurteilung von Korruption fehlt, ziehen (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 10)?

 

  1. Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass es einen ungenügenden Wissensstand bei den Behörden über die existierenden Antikorruptionsregeln gibt, ziehen (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 10f)?

 

  1. Wie beurteilen sie die Kritik an der österreichischen Auffassung des Amtsgeheimnisses, insbesondere, dass Geheimhaltung Grundprinzip sei und das zu mangelnder Transparenz und Kontrolle führt, sowie dass Kriterien fehlen, um Auskunftsverweigerung zu bekämpfen (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 46)?

 

  1. Wie stehen sie zum Vorschlag des Berichts für sogenannte „whistle blower“ aus dem Beamten- und Vertragsbedienstetenbereich Schutzmaßnahmen zu setzen (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 47)?

 

  1. Welche Maßnahmen hat es im Bereich des öffentlichen Dienstes hinsichtlich Korruptionsbekämpfung gegeben?

 

  1. Durch welche genauen Maßnahmen wurde die öffentlichen Bediensteten über die neuen Antikorruptionsbestimmungen 2008 informiert?

 

  1. Wurde ein Verhaltenskodex im Hinblick auf die neuen Antikorruptions-Strafbestimmungen für öffentliche Bedienstete verfasst?

 

  1. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?