935/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Missstände in der Tierhaltung

 

 

 

Auf einem Bauernhof in Salzburg (Seekirchen), der auch in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt hatte, sollen Tiere unter untragbaren Zuständen gehalten werden. Mitglieder einer Tierschutzorganisation waren von besorgten AnrainerInnen informiert worden und schalteten sie die Behörden ein. 

 

Die Mutterkühe, Kälber und ein Stier standen im Freien, hatten als Tränke eine Badewanne mit gefrorenem Wasser und als Unterstand einen rostigen Schifffahrtscontainer, in welchem sich der Kuhdung türmte. Der Stier hatte Probleme mit den Hinterbeinen. Ein Schwein lag längere Zeit auf einem Misthaufen und bewegte sich kaum mehr.

 

Der herbeizitierte Amtstierarzt bescheinigte den Tieren jedoch einen guten Zustand: Auch wenn indiskutable Zustände auf dem Hof herrschten, könnte von den gesetzlichen Bestimmungen her nichts unternommen werden. Alle rechtlich möglichen Schritte seien bereits gesetzt worden. Der Tatbestand der Tierquälerei werde nicht erfüllt. Auch eine Abordnung der Landesveterinärdirektion besuchte den Hof, ohne Maßnahmen zu ergreifen.

 

Schon vor zwei Jahren waren auf diesem Betrieb ein totes Kalb und angebundene Rinder, die bis über die Hufe in der Güllemasse standen, angetroffen worden. Im Jahr 2003 entdeckte ein Vertreter der Bezirkshauptmannschaft rund um den Hof mehrere Tierkadaver (sechs Rinder, ein Schwein, zwei Ferkel), der Beamte sprach von verheerenden sanitären Zuständen. Bereits 1997 berichtete die Amtstierärztin im Zusammenhang mit diesem Betrieb von einem völlig verwahrlosten Stall sowie einem hochgradig abgemagerten Rind mit Schmerzen, Klauengeschwüren und Lungenemphysem, das geschlachtet werden musste.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Warum wurden dem Tierhalter, auf dessen Betrieb in den letzten Jahren mehrfach Missstände festgestellt wurden, die Tiere nicht abgenommen?

 

  1. In welchen Punkten entsprach die Haltung der Tiere den Bestimmungen der 1. Tierhaltungsverordnung, in welchen nicht?

 

  1. Welche Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen hat die Bezirksverwaltungsbehörde bisher unternommen?

 

  1. Wie viele Kontrollen wurden bisher auf diesem Betrieb durchgeführt und was war das Ergebnis? Welche Missstände in der Tierhaltung wurden von diesem Betrieb bisher amtlich bekannt?

 

  1. Wurde dem Betrieb im Rahmen der Kontrolle durch den Amtstierarzt ein Mängelbehebungsauftrag erteilt, um einen tierrechtskonformen Zustand innerhalb einer gesetzten Frist herzustellen? Wenn ja, welcher und in welcher Frist?

 

  1. Ist der Tierhalter dem Auftrag, tierrechtskonforme Haltungsbedingungen herzustellen, bereits nachgekommen? Wenn ja, in welcher Weise und von wem wurde das überprüft?

 

  1. Die Durchführung der Ergebnisse der Kontrollen landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen sind von der Behörde in das elektronische Register gemäß § 8 TSG einzutragen. Welche Kontrollmeldungen sind in diesem Register hinsichtlich der veterinärrechtlichen, futtermittelrechtlichen oder tierschutzrechtlichen Kontrollen bisher eingetragen? Welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen auf die agrarischen Förderungen, die diesem Betrieb zustehen?

 

  1. Wenn nun schon die Tiere trotz mehrfacher schwerer Beanstandungen nicht abgenommen wurden, stellt sich die Frage: Welche Hilfestellung wurden dem Betrieb angeboten, gesetzeskonforme Zustände herzustellen?