935/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Missstände in der Tierhaltung
Auf einem Bauernhof in Salzburg (Seekirchen), der auch in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt hatte, sollen Tiere unter untragbaren Zuständen gehalten werden. Mitglieder einer Tierschutzorganisation waren von besorgten AnrainerInnen informiert worden und schalteten sie die Behörden ein.
Die Mutterkühe, Kälber und ein Stier standen im Freien, hatten als Tränke eine Badewanne mit gefrorenem Wasser und als Unterstand einen rostigen Schifffahrtscontainer, in welchem sich der Kuhdung türmte. Der Stier hatte Probleme mit den Hinterbeinen. Ein Schwein lag längere Zeit auf einem Misthaufen und bewegte sich kaum mehr.
Der herbeizitierte Amtstierarzt bescheinigte den Tieren jedoch einen guten Zustand: Auch wenn indiskutable Zustände auf dem Hof herrschten, könnte von den gesetzlichen Bestimmungen her nichts unternommen werden. Alle rechtlich möglichen Schritte seien bereits gesetzt worden. Der Tatbestand der Tierquälerei werde nicht erfüllt. Auch eine Abordnung der Landesveterinärdirektion besuchte den Hof, ohne Maßnahmen zu ergreifen.
Schon vor zwei Jahren waren auf diesem Betrieb ein totes Kalb und angebundene Rinder, die bis über die Hufe in der Güllemasse standen, angetroffen worden. Im Jahr 2003 entdeckte ein Vertreter der Bezirkshauptmannschaft rund um den Hof mehrere Tierkadaver (sechs Rinder, ein Schwein, zwei Ferkel), der Beamte sprach von verheerenden sanitären Zuständen. Bereits 1997 berichtete die Amtstierärztin im Zusammenhang mit diesem Betrieb von einem völlig verwahrlosten Stall sowie einem hochgradig abgemagerten Rind mit Schmerzen, Klauengeschwüren und Lungenemphysem, das geschlachtet werden musste.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: