9445/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.10.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend die Steuerleistung gemeinnütziger Bauträger

 

 

Die Prüfung gemeinnütziger Bauträger obliegt nach den Bestimmungen des WGG großteils dem Revisionsverband des in seiner Mitgliedschaft verpflichtenden Dachverbandes GBV. Hinsichtlich der Umsatzsteuer liegt diese Zuständigkeit jedoch beim Bundesministerium für Finanzen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hat sich die Höhe der Umsatzsteuerleistung aller gemeinnützigen Bauträger in den letzten sieben Jahren jeweils entwickelt?

2.    Wie hat sich die Umsatzsteuerleistung der einzelnen Bauträger in den letzten sieben Jahren jeweils entwickelt?

3.    Wie oft wurden die einzelnen Bauträger in den letzten sieben Jahren jeweils einer Prüfung durch das BMF bzw. die zuständigen Finanzämter unterzogen?

4.    Kamen dabei Ungereimtheiten ans Licht?

5.    Wenn ja, welcher Art waren diese, wie hoch war der Schaden und welche Bauträger waren von Ungereimtheiten betroffen?

6.    Wie viele Ausnahme-Anträge nach § 7 Abs. 4 WGG wurden von den einzelnen Bauträgern in den letzten sieben Jahren gestellt?

7.    Wie viele bezogen sich auf die Errichtung von Wohnungen über 150m²?

8.    Wurden die entsprechenden Antragsschreiben geprüft?

9.    Wenn ja, wie viele Anträge wurden zurückgewiesen und weshalb?

10. Wenn nein, weshalb nicht?