9481/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.10.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend: Erkenntnis der Volksanwaltschaft, dass der Kastenstand nicht Tierschutzgesetz-konform ist

BEGRÜNDUNG

 

Rund 98 Prozent aller Zuchtsauen müssen ins Abferkelgitter, rund 72 Prozent aller Zuchtsauen leben ununterbrochen im Kastenstand und fast alle Kastenstände sind ohne Stroheinstreu. Das ist nach der derzeitigen Tierhalteverordnung möglich, widerspricht aber den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und ab 1.1.2013. dem EU-Recht.

Die Volksanwaltschaft kommt zu der Erkenntnis, „dass die zufolge der ersten Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 idF BGBl. II Nr. 219/2010 gemäß der Anlage 5, Z 3.1 sowie 3.2 und 3.3 unter bestimmten Voraussetzungen für rechtlich zulässig erklärte Haltung von Zuchtsauen in Kastenständen den Vorgaben des § 1 iVm den §§ 5 Abs. 2 Z. 10, 13 Abs. 2 sowie 16 Abs. 1 und 2 Tierschutzgesetz, BGBl.I Nr. 118/2004 idF BGBl I Nr. 80/2010 widerstreiten, und dies einen Missstand in der Verwaltung gemäß Art 148a B-VG darstellt.“

Nach dem Stufenbau der Rechtsordnung vermag eine Verordnung in gesetzeskonformer Weise ein Gesetz lediglich zu konkretisieren, nicht jedoch in dem Gesetz klar ausgesprochene Ge- bzw. Verbote abzuschwächen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

Ad Missstandsfeststellung:

1)    Zu welchem Zeitpunkt hat der Landwirtschaftsminister Kenntnis von der Missstandsfeststellung in Bezug auf den Kastenstand und den Empfehlungen der Volksanwaltschaft erlangt?

2)    Welche Vorgangsweise hat der Landwirtschaftsminister gewählt, um mit dieser Missstandsfeststellung umzugehen?

3)    Welche Abteilung des Ministeriums wurde mit welcher Aufgabe betraut, um den Erkenntnissen der Volksanwaltschaft Rechnung zu tragen?

4)    Wer wurde mit einer fachwissenschaftlichen Einschätzung der Missstandsfeststellung betraut, wie lautet das Ergebnis?

5)    Wer wurde mit einer tierschutzrechtlichen Einschätzung betraut und wie lautet das Ergebnis?

6)    Welche Studien oder ExpertInnen wurden als Grundlage für diese Einschätzungen herangezogen?

7)    Wie bewertet das Ministerium die fachwissenschaftlichen Erkenntnisse und die tierschutzrechtliche Expertise in Bezug auf die Missstandsfeststellung von Univ. Prof. Dr. Christoph Winkler, Leiter des Instituts für Nutztierwissenschaften an der Universität für Bodenkultur und von Univ. Prof. Dr. Toxler, Leiter des Instituts für Tierhaltung und Tierschutz?

Ad Entwurf Änderung 1. Tierhalteverordnung:

8)    Mit welchem Datum wurde dem Landwirtschaftsminister der Vorschlag des Gesundheitsministers betreffend der Änderung der 1. Tierhalteverordnung zugestellt?

9)    Welche Vorgangsweise wurde von Seiten des Ministeriums für den Umgang mit dem Entwurf gewählt und welche Abteilung des Ministeriums wurde mit welcher Aufgabe betraut?

10) Welche Stellungsnahme hat das Ministerium zu welchem Zeitpunkt zu dem Entwurf abgegeben? Welche ExpertInnen wurden für diese Stellungnahme hinzugezogen?

11) Von VertreterInnen des Bauerbundes und der Landwirtschaftskammer ist zu hören, dass in freien Abferkelbuchten Ferkel in größerer Zahl von Muttersauen erdrückt würden als bei Kastenständen.

a.    Welche Position vertritt der Minister in dieser Angelegenheit?

b.    Auf welcher Grundlage, welchen Studien, basiert diese Position?

c.    Welcher Zeitraum wird hierbei als Grundlage für die Ferkelverlustrate betrachtet?

d.    Welche Größe haben die freien Abferkelbuchten in dem vom Minister berücksichtigten Studiendesign?

e.    Wie viele Studien wurden herangezogen, die die vom Entwurf vorgeschlagene Größe der Buchten von mehr als 5 m² zur Grundlage nehmen?

12) Einige europäische Länder haben die Kastenstandshaltung (weitgehend) aufgegeben und/oder orientieren sich nicht mehr ausschließlich an den EU-Mindeststandards. Mit welchen Ländern hat das Ministerium Kontakt aufgenommen, um über deren Erfahrungen in der Schweinehaltung Kenntnis zu erlangen? Welche Fragen wurden hierbei gestellt und wie lauteten die Antworten?

Ad Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz:

13) Zu welchem Zeitpunkt hat das Ministerium über den Entwurf zur Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Einrichtung einer Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz zur Bewertung und Kennzeichnung serienmäßig hergestellter Haltungssysteme und Stalleinrichtungen sowie Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör (Fachstellen-/HaltungssystemeVO - FstHVO) Kenntnis erlangt?

14) Welche Position zu diesem Vorschlag vertritt der Minister?

15)  Wann wurde dem BMG eine offizielle Stellungnahme übermittelt?

16) Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme?

Ad Qualitätsstandard:

17) Welche österreichischen Qualitätsstandards in der Schweinehaltung und – fleischproduktion gehen derzeit über die EU-Mindeststandards hinaus?

18) Welche Position vertritt der Landwirtschaftsminister in Bezug auf ein österreichweit einheitliches staatliches Gütesiegel, welches auch den Tierschutz explizit als Kriterium ausweist?