9661/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Kuraufenthalte von Kindern

 

 

Ebenso wie bei Erwachsenen kann auch bei Kindern nach einem Krankenhausaufenthalt mitunter ein Rehabilitations- oder Kuraufenthalt notwendig sein. Auf den ersten Blick ist das sogenannte Kurheilverfahren dem Reha-Aufenthalt sehr ähnlich, dennoch unterscheiden sie sich in einem wichtigen Punkt: Rehabilitation soll die Gesundheit der Patienten wiederherstellen. Die Kur soll die Gesundheit der Patienten aufrechterhalten. Bei der Kur geht es also mehr um Vorbeugung als um "Reparatur".

Nicht minder sinnvoll und notwendig ist es, dass die Kinder von einem Familienangehörigen auf dem meist mehrwöchigen Kuraufenthalt begleitet werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr haben sich in den letzten 5 Jahren in Österreich einem Kuraufenthalt unterzogen? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

 

2.    Wie viele Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr, die sich in den letzten 5 Jahren einem Kuraufenthalt unterzogen haben, wurden dabei von einem Angehörigen begleitet? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

 

3.    Wie hoch waren die anfallenden Kosten für Kuraufenthalte für Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr in den letzten 5 Jahren? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

 

4.    Wie hoch waren dabei die anfallenden Kosten für die Begleitpersonen und wer ist dafür aufgekommen? (aufgeschlüsselt nach Jahren)


 

5.    Welche Sozialversicherungsanstalten übernehmen die im Zuge eines Kuraufenthaltes von Kindern und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr anfallenden Kosten für Begleitpersonen beziehungsweise zumindest Teile davon? (aufgeschlüsselt nach Sozialversicherungsanstalten)