9668/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.10.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Einsparungsmaßnahmen der EGB MedAustron GmbH auf Kosten der Energieeffizienz des Großprojekts "MedAustron"?

BEGRÜNDUNG

 

In Wiener Neustadt, im südlichen Niederösterreich, entsteht ein Zentrum für Krebsforschung und Krebsbehandlung namens „MedAustron“. Das hunderte Millionen Euro teure Großprojekt, finanziert durch Stadt, Land und Bund, sieht eine ambulante Behandlung von KrebspatientInnen sowie die Forschung mit Ionenstrahlen vor.
Um sich die Größenordnung des MedAustron-Projektes nochmals zu vergegenwärtigen laut
www.medaustron.at: „Finanzielle Kooperationen Republik Österreich 41,0 Mio. € Beteiligung an den Errichtungskosten für nicht- klinische Forschung und untrennbar gemeinsam genutzte Anlagenteile. 5,5 Mio. € pro Jahr als Forschungszuschuss für zunächst 14 Jahre. (...) Das Zentrum für Ionentherapie und Forschung wird durch die EGB MedAustron GmbH im 100%igen Einfluss des Landes Niederösterreich errichtet und betrieben. Dabei übernimmt das Land Niederösterreich die Haftung für 120 Mio. €. 3,7 Mio. € Beteiligung an den Errichtungskosten für nicht-klinische Forschung und untrennbar gemeinsam genutzte Anlagenteile. (….) Die Stadt Wiener Neustadt stellte das Grundstück in der Größe von 3,2 ha zur Verfügung. 1,9 Mio. € Beteiligung an den Errichtungskosten für nicht-klinische Forschung und untrennbar gemeinsam genutzte Anlagenteile.“

Es besteht mit Sicherheit kein Zweifel, dass längerfristige ökologische und wirtschaftliche Belange, wie Lebenszykluskosten, nachhaltiger Umweltschutz und Energiegewinnung bei einem solchen Projekt beachtet werden müssen. Vor dem Hintergrund der Energieeffizienz und energiesparender Maßnahmen werden Neuanschaffungen bei vielen ausschreibenden öffentlichen Stellen nach dem Lebenszyklus kalkuliert. Das bedeutet, dass  meistens höhere Investitionen den geringeren laufenden Kosten, insbesondere Energiekosten, gegenüber stehen. Offensichtlich wird das Bauvorhaben „MedAustron“ in Wiener Neustadt nicht nach diesen Kriterien beschafft werden, obwohl dieses Projekt mit: „Modernste Technologie für Medizin und Forschung“ beworben wird. Es dürfte nun gravierende Differenzen zwischen Ausschreibung und geplanter Ausführung geben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Unter welchen Gesichtspunkten und Umweltstandards wird dieses Projekt errichtet?

 

2.    Welcher Gebäudestandard war das Ziel und welcher Standard soll nun umgesetzt werden?

 

3.    Mit welchem jährlichen Energie-, Wärme- und Kältebedarf ist für dieses Projekt zu rechnen?

 

4.    Wurden die ökologischen Aspekte berücksichtigt und die derzeit zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten ausgenutzt?

 

5.    Wer hat die Ausschreibung gewonnen und nach welchen Kriterien wurde vorgegangen?

6.    Wer prüft und trifft die kaufmännischen Entscheidungen? Gibt es eine Kontrolle und begleitende Maßnahmen von Seiten Ihres Ressorts (v.a. nach Veröffentlichung RH-Berichtes Reihe Bund 2011/2[1])?

 

7.    Wer prüft und trifft die technischen Entscheidungen? Gibt es eine Kontrolle und begleitende Maßnahmen von Seiten Ihres Ressorts (v.a. nach Veröffentlichung des oben angeführten RH-Berichtes)?

 

8.    Werden die kaufmännischen und technischen Entscheidungen aufeinander abgestimmt und unter welchen Aspekten? Gibt es eine Kontrolle und begleitende Maßnahmen von Seiten Ihres Ressorts (v.a. nach Veröffentlichung des oben angeführten RH-Berichtes)?

 

9.    Werden auch längerfristige ökologische und wirtschaftliche Belange beachtet (Lebenszykluskosten, nachhaltiger Umweltschutz,…)? Wie sieht das Ergebnis aus?

 

10. Ist Ihrem Ressort bekannt, ob es aktuell eine oder mehrere technische Veränderungen im Gegensatz zur Ausschreibung gibt?

 

11. Laut Informationen an die Grünen variieren die Ausschreibungsvariante und die  geplante Umsetzungsvariante „MedAustron Kälteerzeugung“? 
Ist Ihnen dieser Umstand bekannt?

 

a)   Wenn ja, welche Umplanung gegenüber der Ausschreibungsvariante wurde vorgenommen und aus welchen Gründen?

b)   Hat es eine unabhängige technische Prüfung der geplanten Umsetzungsvariante gegeben?

c)    Gibt es einen Prüfbericht zum Vergleich Ausschreibung – Umsetzungsvariante? Was besagt dieser Prüfbericht in Bezug auf die Energieeffizienz der geänderten Umsetzungsvariante im Vergleich zu der in der Ausschreibung projektierten Technik?

d)   Gibt es eine Einsparung bei der geplanten Umsetzungsvariante gegenüber der Ausschreibungstechnik und wie hoch fällt diese aus?

e)   Welche kalkulierten Betriebskosten, welche für den Bund als Fördergeber relevant sind, wird die geplante Umsetzungsvariante der Anlage gegenüber jenen Kosten der Ausschreibungstechnik verursachen? Wird es höhere laufende Betriebskosten durch die Umsetzungsvariante geben und wenn ja, in welcher Höhe?

 

f)     Wenn nein (siehe Frage 11), wieso nicht?

 

g)   Wird es in diesem Fall von Seiten Ihres Ressorts den notwendigen Prüfbericht in Bezug auf die Energieeffizienz der geänderten Umsetzungsvariante im Vergleich zu der in der Ausschreibung projektierten Technik geben?

 



[1] http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/medaustron-1.html