9670/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.10.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Inneres

betreffend Rassistisch motivierte Übergriffe in Ainet/Osttirol

BEGRÜNDUNG

 

Ab 1. August 2009 mietete eine auf Durchreise befindliche Gruppe von französischen Roma den örtlichen Wagenabstellplatz in Ainet in Osttirol. Tags darauf wurde die Gruppe laut Medienberichten von der alkoholisierten einheimischen Dorfjugend attackiert. Dabei sollen sie insbesondere mit Stangen an die abgestellten Wohnwägen geschlagen und an Fenster und Türen getrommelt haben und „Zigeuner raus“ oder „Euch G’sind’l brauch ma do nit“ gerufen haben. Die Opfer alamierten daraufhin die Polizei und verließen noch in derselben Nacht Ainet.

Bezüglich der polizeilichen Tätigkeit (Bezirkspolizeikommando Lienz) ist nicht bekannt, welche Schritte zur Gefahrenaufklärung gesetzt wurden, bzw ob überhaupt hinreichend geklärt wurde, ob ein gefährlicher Angriff (ein gerichtlich strafbarer Tatbestand) vorlag. Auch ist nicht bekannt, ob die Polizei, die offensichtlich rassistisch motivierte Tat als extremistisch eingestuft hat.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann wurde die Polizei vom Vorfall am 2. August 2009 verständigt?

2)    Wann ist die Polizei am Ort des Vorfalls in Ainet eingetroffen?

3)    Wie viele Polizeibeamte waren am Einsatzort wie lange anwesend?


4)    Wie stellte sich die Situation beim Eintreffen der Einsatzkräfte am Einsatzort dar?

5)    Wie viele Personen waren am Einsatzort anwesend?

6)    Wie viele dieser Personen waren Angehörige der Volksgruppe der Roma?

7)    Wie viele Personen wurden zu den Vorfällen befragt?

8)    Wie viele Angehörige der Volksgruppe der Roma wurden zu den Vorfällen befragt?

9)    Gab es Angehörige der Roma die Deutsch sprechen konnten?

10) In welcher Sprache wurden die Angehörigen der Volksgruppe der Roma befragt?

11) Gab es Verständigungsschwierigkeiten bei der Befragung der Angehörigen der Volksgruppe der Roma?

12) Wenn ja, was wurde unternommen um trotzdem die notwendige Aufklärung der Geschehnisse zu bewerkstelligen? Wurde gegebenenfalls die Beiziehung eines geeigneten Dolmetschers veranlasst?

13) Gab es bei den Befragungen Hinweise, dass sich Besucher des örtlichen Sportfestes in unmittelbarer Nähe der Wohnwagen der französischen Roma befunden haben?

14) Wenn ja, welche?

15) Gab es bei den Befragungen Hinweise, dass Personen Stangen bei sich trugen?

16) Gab es bei den Befragungen Hinweise, dass Personen mit Stangen gegen die Wohnwagen schlugen?

17) Wurden Stangen am Einsatzort aufgefunden?

18) Wenn ja, wurden diese sichergestellt?

19) Wenn nein, warum nicht?

20) Gab es bei den Befragungen Hinweise, dass die französischen Roma beschimpft wurden?

21) Gab es bei den Befragungen Hinweise auf Gewaltanwendung gegen Menschen oder Sachen?

22) Wie viele Identitätsfeststellungen wurden durchgeführt?

23) Wie viele Identitätsfeststellungen betrafen die Angehörigen der Volksgruppe der Roma?


24) Wurden die Kennzeichen der Fahrzeuge der französischen Roma notiert?

25) Wenn nein, warum nicht?

26) Wurden Telefonnummern der Angehörigen der Volksgruppe der Roma notiert?

27) Wie viele Alkoholkontrollen wurden durchgeführt?

28) Wurde aufgrund der gemachten Erhebungen ein Verdacht  auf das Vorliegen einer (versuchten) strafbaren Handlung gem § 83 StGB (Körperverletzung) abgeleitet?

29) Wenn nein, inwiefern ließen die Ergebnisse der Erhebungen einen solchen Schluss nicht zu?

30) Wurde aufgrund der gemachten Erhebungen ein Verdacht  auf das Vorliegen einer (versuchten) strafbaren Handlung gem § 105 StGB (Nötigung) abgeleitet?

31) Wenn nein, inwiefern ließen die Ergebnisse der Erhebungen einen solchen Schluss nicht zu?

32) Wurde aufgrund der gemachten Erhebungen ein Verdacht  auf das Vorliegen einer (versuchten) strafbaren Handlung gem § 107 StGB (Gefährliche Drohung) abgeleitet?

33) Wenn nein, inwiefern ließen die Ergebnisse der Erhebungen einen solchen Schluss nicht zu?

34) Wurde aufgrund der gemachten Erhebungen ein Verdacht  auf das Vorliegen einer (versuchten) strafbaren Handlung gem § 109 StGB (Hausfriedensbruch) abgeleitet?

35) Wenn nein, inwiefern ließen die Ergebnisse der Erhebungen einen solchen Schluss nicht zu?

36) Wurde aufgrund der gemachten Erhebungen ein Verdacht auf das Vorliegen einer (versuchten) strafbaren Handlung gem §§ 115 iVm 117 Abs 3 StGB (Verhetzerische Beleidigung) abgeleitet?

37) Wenn nein, inwiefern ließen die Ergebnisse der Erhebungen einen solchen Schluss nicht zu?

38) Wurde aufgrund der gemachten Erhebungen ein Verdacht  auf das Vorliegen einer (versuchten) strafbaren Handlung gem § 125 StGB (Sachbeschädigung) abgeleitet?

39) Wenn nein, inwiefern ließen die Ergebnisse der Erhebungen einen solchen Schluss nicht zu?


40) Wurde aufgrund der gemachten Erhebungen ein Verdacht auf das Vorliegen einer (versuchten) strafbaren Handlung gem § 176 StGB (vorsätzliche Gemeingefährdung) abgeleitet?

41) Wenn nein, inwiefern ließen die Ergebnisse der Erhebungen einen solchen Schluss nicht zu?

42) Wurde aufgrund der gemachten Erhebungen ein Verdacht auf das Vorliegen einer (versuchten) strafbaren Handlung gem § 274 StGB (Landfriedensbruch) abgeleitet?

43) Wenn nein, inwiefern ließen die Ergebnisse der Erhebungen einen solchen Schluss nicht zu?

44) Wurde aufgrund der gemachten Erhebungen ein Verdacht auf das Vorliegen einer (versuchten) strafbaren Handlung gem § 275 StGB (Landzwang) abgeleitet?

45) Wenn nein, inwiefern ließen die Ergebnisse der Erhebungen einen solchen Schluss nicht zu?

46) Wurde aufgrund der gemachten Erhebungen ein Verdacht auf das Vorliegen einer (versuchten) strafbaren Handlung gem § 283 StGB (Verhetzung) abgeleitet?

47) Wenn nein, inwiefern ließen die Ergebnisse der Erhebungen einen solchen Schluss nicht zu?

48) Welche sonstigen Erhebungen wurden zur Klärung des Vorliegens eines gerichtlich strafbaren Tatbestandes durchgeführt (Detaillierte Aufzählung der einzelnen Amtshandlungen) und zu welchen Ergebnissen ist man hier gekommen?

49) Kam es zu Festnahmen?

50) Wurden im Zusammenhang mit den Vorfällen vom 2.8.2009 Strafverfügungen ausgestellt?

51) Kam es zur Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt?

52) Wie viele Personen wurden als Verdächtige geführt?

53) Wie viele Personen wurden als Zeugen geführt?

54) Wie viele Personen wurden als Opfer geführt?

55) Wurden die Angehörigen der Gruppe der französischen Roma bewacht?


56) Welche Amtshandlungen wurden nach Beendigung des Einsatzes durch die Polizei durchgeführt?

57) Wurde von der Polizei eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?

58) Wenn nein, warum nicht?

59) Gab es eine Meldung an das Extremismusreferat des LVT-Tirol?

60) Wenn nein, warum nicht?

61) Wurde aufgrund des Verdachts, dass an dem Übergriff gegen die französischen Roma auch nahe Verwandte von Polizisten beteiligt waren, weitere Ermittlungen an das .BIA/.BAK übertragen?

62) Wenn nein, warum nicht?

63) Wurde nach Einleiten der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen versucht, die Identität der mutmaßlichen Opfer festzustellen, falls dies am Tag der Übergriffe - aus welchen Gründen auch immer - unterblieben ist?

64) Wenn nein, warum nicht?

65) Wenn ja, wie wurde versucht die Identität der mutmaßlichen Opfer festzustellen?

66) Wurde insbesondere versucht, Informationen über die Gruppe der französischen Roma über Nachfrage bei den Verantwortlichen der vor dem Vorfall oder nach dem Vorfall von der Gruppe benutzten Abstellplätze zu bekommen?

67) Wurde insbesondere versucht, beim Bürgermeister der Gemeinde Ainet Informationen über die Identität der Gruppe zu bekommen? Immerhin stand dieser mit der Gruppe zwecks Vermietung des Abstellplatzes in Kontakt und soll auch den Mietzins nach den Vorfällen wieder zurückgegeben haben.

68) Kennt man mittlerweile von allen mutmaßlichen Opfern der Übergriffe die Identität?

69) Kennt man mittlerweile die Identität jener Gruppe von Sportfestbesuchern, die sich in unmittelbarer Nähe der Wohnwagen der französischen Roma am 2.8.2009 aufhielt?

70) Wenn nein, wie wurde versucht, die Gruppe ausfindig zu machen?

71) Wie viele Personen wurden zur Klärung der Identität der besagten Sportfestbesucher im Rahmen der strafprozessualen Ermittlungen durch die Polizei einvernommen?

72) Die Durchführung welcher Ermittlungsmaßnahmen wurde der Polizei Lienz von der StA Innsbruck aufgetragen?