9714/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2011
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Terrorist als Asylant

 

Die "Kronen Zeitung" vom 21.09.2011 berichtete folgendes:

„Tschetschene seit Jahren von russischen Behörden gesucht

Verdächtiger Terrorist lebte als Asylant in Österreich: Verhaftet

Zahlreiche Terroranschläge, versuchter Polizistenmord - so die schweren Vorwürfe der russischen Behörden gegen Aslan K. aus Tschetschenien. Seit 2005 wird er bereits von Interpol-Moskau gesucht -und seitdem lebte der mittlerweile 33-Jährige unbehelligt als Asylant in Graz! Nun klickten in Kroatien die Handschellen.

   Aslan K. (33) bei seiner Überstellung ins Gefängnis von Zagreb

   Als Mitglied einer der vielen Rebellen- bzw. Terrororganisationen im Kaukasus soll Aslan K. an zahlreichen Anschlägen beteiligt gewesen sein. Seine angebliche damalige Hauptaufgabe: die Sprengstoffversorgung - so zumindest die Vorwürfe der russischen Behörden. Auch ein versuchter Mord an einem Polizisten 2004 soll laut Interpol Moskau auf sein Konto gehen. Damals konnte er der russischen Justiz jedoch entkommen - und nach Österreich flüchten. Wo er seither unter dem Schutz von politischem Asyl in Graz gelebt haben soll. Doch am vergangenen Wochenende machte er einen Fehler: der mittlerweile 33-Jährige reiste im Pkw Richtung Osten. Bei der Passkontrolle auf dem slowenisch-kroatischen Grenzübergang Macelj schlug der Fahndungscomputer Alarm, es klickten die Handschellen. Behörden entscheiden in den nächsten Tagen über eine mögliche Auslieferung.

   Ein Polizeisprecher

   Der Verdächtige behauptet, in Russland politisch verfolgt zu werden. Er hat nach seiner Festnahme sofort verlangt, den österreichischen Konsul zu sprechen.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wird im Rahmen eines Asylantrages ein Vergleich mit dem Fahndungscomputer durchgeführt?
  2. Wenn ja, warum wurde die Person übersehen?
  3. Wann hat diese Person in Österreich einen Asylantrag gestellt?
  4. Welche Asylgründe wurden namhaft gemacht?
  5. Wurden die Gründe überprüft?

  1. Wird im Rahmen eines Asylantrages ein Vergleich mit dem Fahndungscomputer durchgeführt?
  2. Wenn ja, warum wurde die Person übersehen?
  3. Gibt es eine Zusammenarbeit von Österreich mit Interpol-Moskau?
  4. Wann hat diese Person in Österreich Asyl erhalten?
  5. Wurde von dieser Person bereits ein Antrag auf Staatsbürgerschaft gemäß § 11a Abs. 4 Z 1 StbG gestellt?
  6. Wenn ja, wann?
  7. Welche Leistungen aus der Grundversorgung hat diese Person erhalten?